Rotlicht-Prozess: Thomas M. zu acht Jahren verurteilt
Rotlicht-Prozess nach vier Jahren beendet. Bordellchef hatte von dem System finanziell profitiert.
Düsseldorf. Am 1. Juli vor vier Jahren platzte der große Saal des Landgerichtes aus allen Nähten. Für die neun Angeklagten und ihre Verteidiger mussten Tische hereingebracht werden, um alle Beteiligten unterzubringen. Zur Urteilsverkündung im Rotlicht-Prozess blieben am Freitag nur noch fünf Personen übrig: Thomas M., der frühere Besitzer der Bordelle an der Rethelstraße und des Stundenhotels an der Worringer Straße, ein ehemaliger Mitarbeiter und drei Anwälte.
Ähnlich geschrumpft sind die Vorwürfe. Von den ursprünglich mehr als 20 angeklagten Taten blieben am Ende nur sieben Fälle übrig, die auch verurteilt wurden. Thomas M. muss wegen gefährlicher Körperverletzung und gewerbsmäßigen bandenmäßigen Betrugs für acht Jahre und einen Monat ins Gefängnis. Mehr als die Hälfte davon hat er bereits abgesessen, der Haftbefehl wurde aufgehoben. Der zweite Angeklagte bekam eine Haftstrafe von vier Jahren, von denen der größte Teil ebenfalls bereits verbüßt ist.
Der Vorsitzende Richter Markus Fuchs erklärte, Problem des Verfahrens sei gewesen, dass es keine konkreten Beweise für den Einsatz von K.O.-Tropfen gab. Die Anzeigen von Freiern seien oft erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, als diese nicht mehr nachzuweisen waren. Da Alkohol das häufigste K.O.-Mittel sei, wurden eine ganze Reihe von Fällen eingestellt.
Es gab allerdings auch Kunden, die kaum etwas getrunken hatten, als sie in den Bordellen eintrafen. Ihr Kontrollverlust sei nur damit zu erklären, dass sich bereits im Begrüßungsgetränk verbotene Substanzen befunden haben. Auch wenn Thomas M. eine konkrete Beteiligung nicht nachzuweisen war, stellte der Richter fest: „Als Inhaber der Organisationsherrschaft ist er verantwortlich für die Taten seiner Vordermänner.“
Als konkretes Beispiel nannte Fuchs zwei abgehörte Telefonate mit Prostituierten. In den Gesprächen wurde deutlich, dass der 52-Jährige von der Kunden-Abzocke wusste. Er habe nichts dagegen unternommen und den Frauen nicht gekündigt. Er habe das Verhalten geduldet und davon auch finanziell profitiert. Zwei Mitangeklagte hatten in dem Verfahren eingeräumt, dass Freier erpresst und betrogen wurden. Allerdings betonten sie, auf eigene Rechnung gearbeitet zu haben und hatten ihren Ex-Chef nicht belastet.
Die Rechtsanwälte kündigten unmittelbar nach dem Urteil bereits an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Weil keine Flucht- und Verdunkelungsgefahr mehr bestand, verließ Thomas M. das Gericht als freier Mann: „Ich fahre jetzt erstmal zu meiner Familie.“