Brandstifter wird zügig ausgewiesen

23-Jähriger kam nach dem Prozess gleich in Abschiebehaft.

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Es waren nur ein paar Augenblicke Freiheit, die ein 23-Jähriger gestern im Landgericht genoss. Denn nachdem eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie abgelehnt worden war, erwartete das Ausländeramt den Marokkaner bereits und nahm ihn in Abschiebehaft. Innerhalb von vier Woche soll er in seiner Heimat eintreffen. Damit ist der psychisch kranke Mann auch einverstanden.

Im August vergangenen Jahres hatte es in einem Appartement-Haus an der Lessingstraße gebrannt. Elf Menschen wurden verletzt, zwei davon schwer. Dass es keine Todesopfer gab, war reiner Zufall. Denn an der Außenfassade stand ein Baugerüst, über das sich mehrere Mieter in Sicherheit bringen konnten.

Der 23-Jährige soll das Feuer gegen 23.30 Uhr in der Wohnung eines Bekannten verursacht haben. Er wurde wenig später in der Nähe des Tatorts festgenommen, nachdem er auch noch die Scheibe eines Taxis mit einem Pflasterstein eingeschlagen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Marokkaner dauerhaft in der Psychiatrie unterzubringen, weil er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle. Auch der psychiatrische Gutachter hielt den 23-Jährigen aufgrund seiner Erkrankung für schuldunfähig. Das Gericht allerdings konnte nicht ausschließen, dass er den Brand fahrlässig und nicht mit Absicht gelegt hatte. Darum wurde die dauerhafte Einweisung abgelehnt. si