Brutale Messerstecherei am Burgplatz: 12 000 Euro für das Opfer
17-Jähriger wird sein ganzes Leben lang schwer gezeichnet bleiben. Der Haupttäter muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Düsseldorf. Es war eine furchtbare Attacke im Oktober vergangenen Jahres auf dem Burgplatz. Ein 17-jähriger Auszubildender wurde so schwer mit dem Messer verletzt, dass er sein ganzes Leben lang gezeichnet bleiben wird. Zunächst hatte die Polizei mit der „MK Freitreppe“ sogar eine Mordkommission gebildet. Am Ende hieß die Anklage aber nur gefährliche Körperverletzung. Am Mittwoch mussten sich ein Kioskbesitzer (49) und zwei seiner Verkäufer (17 und 28 Jahre alt) für die Tat vor dem Amtsgericht verantworten.
Zunächst war es in der Trinkhalle an der Mühlenstraße zu einem Streit gekommen, dessen Ursache im Prozess nicht aufgeklärt werden konnte. Danach war der 17-Jährige zusammen mit einem gleichaltrigen Freund zur Freitreppe gelaufen. Der Kioskbesitzer und seine Verkäufer hatten die Jugendlichen verfolgt.
Auf einem Video der Überwachungskamera ist zu sehen, wie brutal das Trio auf die beiden körperlich völlig unterlegenen Opfer losgegangen ist. Die Jugendlichen wurden geschlagen und durch Tritte gegen den Kopf malträtiert. Plötzlich zog der 28-Jährige ein Messer aus der Tasche und stach dem Auszubildenden mitten ins Gesicht. Die gesamte linke Wange wurde durchtrennt. Einen Monat lag der Jugendliche im Krankenhaus.
Der 28-Jährige hatte sich danach abgesetzt und konnte erst nach mehreren Wochen gefasst werden. Er gab an, dass der Streit einen religiösen Hintergrund hatte. Er sei von dem Opfer als „Scheiß-Jeside“ beschimpft worden: „Meine ganze Familie ist im Irak ums Lebens gekommen.“ In dem Moment habe er die Kontrolle über sich verloren.
Als Haupttäter wurde der 28-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Kioskbesitzer bekam eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung, der 17-Jährige eine Woche Dauerarrest. Außerdem muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren. Dem Auszubildenden wurde außerdem vom Gericht ein Schmerzensgeld von 12 000 Euro zugesprochen.