Bundespolizei weist Vorwürfe zurück
Und entschuldigt sich für Äußerung bei der Kontrolle zweier Künstler.
Düsseldorf. Mit einer Mischung aus Entschuldigung und Zurückweisung von Vorwürfen hat die Bundespolizei jetzt auf die öffentlichen Anschuldigungen des Tanzhauses NRW reagiert. Das Tanzhaus hatte, wie die WZ berichtete, angeprangert, dass zwei ihrer gastkünstler aus Syrien völlig unverhältnismäßig und rüde im Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert worden seien und von „rassistischem Profiling“ gesprochen.
Das weist die zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin nun in weiten Teilen zurück.
Die beiden Männer seien am späten Abend des 2. Juni aufgrund ihres „verdächtigen Verhaltens“ routinemäßig kontrolliert worden, jedoch nicht aufgrund ihres Aussehenes und ihrer Nationalität“. Die Männer hätten sich zunächst unkooperativ gezeigt, gereizt bis aggressiv gegenüber den Polizisten, teilt Jens Flören, Sprecher der Bundespolizei Sankt Augustin, mit. Im Zuge der hitzigen Diskussionen habe dann ein Polizist, als es um die Rechtslage ging, leider zu einer Äußerung hinreißen lassen, die nicht in Ordnung und unangemessen gewesen sei: dass die beiden Syrer Deutschland besser verlassen sollten, wenn sie diese Rechtslage nicht akzeptieren wollten. Flören: „Für diese unbedachte Äußerung entschuldigen wir uns als Behörde.“
Ansonsten aber, so Fören, seien die beiden Künstler keinesfalls brutal oder entwürdigend behandelt oder mit vorgehaltener Waffe an die Wand gedrängt worden, wie es das Tanzhaus NRW behauptet hatte.
Die Bundespolizei bedauere, dass sie trotz Bemühungen bislang nicht direkten Kontakt zu den beiden Männern habe aufnehmen können, um die „offensichtlichen Missverständnisse“ aufzuklären.