Neue oder alte Regeln? Düsseldorf berät über neue Masken-Verordnung

Nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen einzelnen Kläger von der Maskenpflicht befreit hat, kündigt die Stadt für Dienstag eine neue Allgemeinverfügung an. Gibt es eine neue Maskenpflicht, die diesmal rechtlich sattelfest ist? Oder kommt die alte Regel zurück?

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Nachdem die Stadt Düsseldorf am Montag ihre umstrittene Verfügung für eine generelle Maskenpflicht aufgehoben hat, will sie am Dienstag eine neue Regelung vorlegen. Diesmal soll sie juristisch sattelfest sein. Ob sie eine neue generelle Maskenpflicht beinhaltet oder die frühere - weniger drastische - Regelung aufgreift, ist noch unklar.

Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts hatte die Stadt reagiert und die generelle Maskenpflicht aufgehoben. „Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf“, hieß es in einer Mitteilung am Montag. Auf Basis der Begründung des Gerichts werde nun die neue Allgemeinverfügung vorbereitet, die voraussichtlich am Dienstag in Kraft treten soll. Die Stadt betonte, dass die Mehrheit der Düsseldorfer „die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt“ habe. Die überwiegende Zahl der Menschen trage - „wenn es geboten ist“ - eine Maske.

Im Rathaus soll am Dienst besprochen werden, ob man einen neuen Anlauf zu einer generellen Maskenpflicht nimmt, oder es bei einer entsprechenden Empfehlung belässt - und eine Pflicht nur für besonders frequentierte Orte einführt. So war es auch früher.

Das Verwaltungsgericht hatte am Montag einem Bürger Recht gegeben, der einen Eilantrag und eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht eingereicht hatte. Das Gericht nannte die Allgemeinverfügung der Stadt „rechtswidrig“ (Az. 26 L 2226/20).

(dpa)