Düsseldorf. Die Stadtsparkasse prüft immer noch, ob sie ihre eingereichte Klage gegen die Sparkassenaufsicht (die zum NRW-Finanzministerium gehört) durchzieht. Der nächste Schritt wäre, dass sie auch eine Klageschrift einreicht. Ob es dazu kommt, ist aber weiterhin ungewiss.
Wie berichtet, hatte die Bank Anfang Juli Klage gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht im Streit der Sparkasse mit der Stadt Düsseldorf eingereicht. Die Finanzaufsicht hatte weitgehend im Sinne von Oberbürgermeister Thomas Geisel entschieden. Demnach war der Jahresabschluss der Sparkasse 2014 rechtswidrig, die entsprechende Beanstandung durch Geisel gerechtfertigt. Der Oberbürgermeister hatte moniert, dass der Verwaltungsrat bei der Frage der Gewinnverwendung nicht hinreichend beteiligt worden war.
Pikant: Aktuell steht die Vertragsverlängerung von Sparkassen-Chef Arndt Hallmann an. Ob sich Geisel für eine Verlängerung aussprechen wird, ist zunehmend fraglich. Im Gespräch mit der WZ sagte der OB: „Es wäre sehr schwierig, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, wenn der Sparkassenvorstand an seiner bereits eingereichten Klage gegen die Entscheidung der Sparkassenaufsicht festhalten würde. Die Sparkassenaufsicht hat in ihrer Entscheidung nichts anderes festgestellt, als das, was ich für allgemeine Regeln der Good Governance halte: Nämlich, dass der Vorstand bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die Rechte und die Verantwortung von Verwaltungsrat und Träger zu beachten und ihnen die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses zu überlassen hat.“
Seitens der Sparkasse ist zu hören, dass die Entscheidung über eine Klagebegründung noch dauern werde. Es heißt, man habe beim Ministerium vollständige Akteneinsicht beantragt, die Prüfung aller Details werde noch weitere Zeit beanspruchen. Es sieht also so aus, dass das Thema Vertragsverlängerung Hallmann auf die Tagesordnung kommt, bevor die Sparkasse entschieden hat, ob sie eine Klageschrift einreicht.
Geisel wirbt indes dafür, den Streit nicht weiterzuführen. „Ich bin überzeugt, die Sparkasse braucht jetzt Ruhe und ein Rechtsstreit durch alle Instanzen, wie er von den Anwälten von Herrn Hallmann schon angekündigt wurde, würde dem Institut massiv schaden“, sagte er gegenüber der WZ. Und: „Die Sparkasse muss sich jetzt auf ihren öffentlichen Auftrag und ihr Geschäft konzentrieren. Wenn der Vorstand jetzt klagt, dann handelt er gegen das Institut und alleine in seinem persönlichen Interesse, weil er offenbar den Makel nicht auf sich sitzen lassen möchte, einen rechtswidrigen Jahresabschluss aufgestellt zu haben.“