Diebe beklauten Senioren — um Anwälte zu bezahlen

70-Jährige nahm sogar ihren Enkel mit. Bei einem 95-Jährigen in Alt-Eller erbeutete sie über 26 000 Euro.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Düsseldorf. Drei Mitglieder einer Groß-Familie saßen am Montag auf der Anklagebank des Amtsgerichtes, darunter eine 70 Jahre alte Frau mit ihrem 28-jährigen Enkel. Es ging um schweren gemeinschaftlichen Diebstahl in zwei Fällen. Zwei Senioren wurden in ihren Wohnungen bestohlen. Der Erlös der Beute war wieder für die Familie bestimmt: Denn mehrere Verwandte waren in Krefeld wegen eines Raubmords angeklagt und brauchten Geld für die Anwaltskosten.

Wegen dieses Verfahrens hatte die Polizei es auch auf die drei Angeklagten abgesehen. Sie wurden bereits überwacht, als sie im September vergangenen Jahres gemeinsam mit einer weiteren Komplizin in die Wohnung einer 79-Jährigen eindrangen. Sie hatten die Frau angesprochen und gefragt, ob sie ihre Einkäufe zur Wohnung tragen sollen.

Entgegen aller Warnungen der Polizei ließ die alte Dame die Fremden in ihre Wohnung. Während zwei Täter die Seniorin ablenkten, nutzte die 70-Jährige die Gelegenheit, um Schmuck für 10 000 Euro verschwinden zu lassen. Vor der Türe wartete bereits ihr Enkel mit dem Fluchtwagen. Weit kam das Quartett danach allerdings nicht, denn die Polizei war den Trickdieben schon auf den Fersen. Der Schmuck konnte noch im Auto sichergestellt werden.

Erfolgreicher war die 70—Jährige zusammen mit einer anderen Komplizin in Alt-Eller. Dort drangen die beiden Frauen in die Wohnung eines 95-Jährigen ein. Sie erbeuteten dabei 6400 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von rund 20 000 Euro. Auch diese Tat räumte die Angeklagte ein.

Auf die Frage der Richterin, warum sie denn ihren Enkel zu dem Trickdiebstahl mitgenommen habe, antwortete die 70-Jährige, dass sie selbst nicht mehr gut laufen konnte. Von der Beute sei nichts mehr vorhanden. Denn andere Mitglieder der Großfamilie standen in Krefeld vor Gericht, weil sie einen Raubmord begangen haben sollen. Mit dem Geld wurden danach die Rechtsanwälte bezahlt.

Eng wurde es für die dritte Angeklagte, eine 31-jährige Mutter von zwei Kindern. Auch sie war an dem Trickdiebstahl bei der 79-Jährigen beteiligt, obwohl sie bei der Tat unter laufender Bewährung stand. Die Frau erklärte, dass sie damals noch keine Arbeitserlaubnis hatte und ihre Kinder versorgen musste. Inzwischen habe sich ihre Lebenssituation aber geändert und sie werde keine weiteren Straftaten mehr begehen.

Am Ende ging es für die beiden Frauen darum, ob sie noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon kamen. Bei der 70-Jährigen wurden das hohe Alter und die Tatsache berücksichtigt, dass sie beide Trickdiebstähle gestanden hatte. Sie wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Vor allem wegen ihrer beiden Kinder blieb es bei der 31-Jährigen bei 18 Monaten auf Bewährung. Der 28-jährige Enkel kassierte als Mitläufer eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten.