Dogge„Kiss“ darf nicht mehr decken - Prozess um Hundezähne

Düsseldorf (dpa). Ein Rechtsstreit um das Gebiss einer Dogge beschäftigt das Landgericht in Düsseldorf. „Kiss“ ist ein preisgekrönter Champion. 82 Kilo schwer, 37-facher Sieger bei Rasseschauen.

Doch nun das: Die niederländische Pracht-Dogge, Vater unzähliger Edelwelpen, soll der deutschen Zuchtordnung nicht entsprechen.

Wegen schiefer Zähne verhängte der Deutsche Doggenclub ein Zuchtverbot für das stattliche Tier (Schulterhöhe 89 Zentimeter). Dagegen wehrt sich Züchter Martin Groskorth vor dem Landgericht (Az: 6 O 177/12). Der Züchter hat den Deutschen Doggenclub 1888 auf 20 000 Schadenersatz verklagt. Pro „Deckakt“ entgehen ihm 600 Euro, argumentiert er.

Dreieinhalb Jahre lang dürfte „Kiss“ noch 20 Mal im Jahr als Zeuger die Hundedamenwelt beglücken. Groskorths Schaden könnte sich somit sogar auf über 50 000 Euro summieren. Das Gebiss des Rüden entspreche nicht den Auflagen der „Zuchtzulassungs- und Körordnung“, hat dagegen der Doggenclub befunden. Für den Züchter ist das nicht nachvollziehbar. Immerhin habe der Doggenclub den weiß-schwarz gefleckten Rüden selbst als „Champion Schönheit“ prämiert, so der 49-jährige Wuppertaler.

Außerdem hatte er eine Prüfung der Körmeister mit Bravour bestanden. Doch dann wurde „Kiss“ im März 2012 erneut geprüft und fiel plötzlich durch: Die Zahnstellung im Unterkiefer entspreche nicht den Rassestandards. Am Freitag wollte das Landgericht den Streitparteien eigentlich auf den Zahn fühlen, doch stattdessen verkündete die zuständige Zivilkammer nur einen Beschluss:

Der Züchter müsse ein Gutachten vorlegen, dass der Dogge ein zuchtgerechtes Gebiss bescheinigt. Erst dann werde man weitersehen. Bis dahin gilt für „Kiss“ das Fortpflanzungsverbot - zumindest in Deutschland