Die Wiese der Verbote Am Kö-Bogen ist vieles verboten
Stadtmitte · Für das begrünte Dach des Dreiecksgebäudes gibt es eine ganze Batterie an Verboten, die durch Piktogramme vermittelt werden.
Düsseldorf hat ein neues Highlight in der Innenstadt: Das begehbare Dreiecksgebäude am Kö-Bogen wird vor allem bei schönem Wetter regelrecht bevölkert und auch belagert – auf der Wiese darf man sich nämlich niederlassen. Da kann man sich dann auf den Rücken legen und in den Himmel schauen oder das Treiben auf dem Gustaf-Gründgens-Platz beobachten. Von ganz oben, in der Spitze des Dreiecks, hat man zudem den besten Rundumblick auf die neue Düsseldorfer Innenstadt. Das war es dann aber auch, denn auf dem Dreiecksgebäude ist vor allem eines: vieles verboten.
Eine ganze Batterie von Logos macht darauf aufmerksam, was man auf dieser städtebaulichen Innovation tunlichst lassen sollte. Dass Hunde dort beim Gassigehen nicht ihr Häuflein hinterlassen sollten, versteht sich wohl von selbst. Der ebenfalls nicht gestattete Aufbau eines Grills ist gut nachvollziehbar; man fragt sich auch, wie das heiße Gerät auf der Schräge in der Balance gehalten werden sollte. Offenes Feuer ist untersagt (es handelt sich schließlich um das Dach eines Hauses) und der Bau soll auch nicht als Abschussrampe für ein Feuerwerk genutzt werden.
Die durch Raketen verursachte Himmelspracht wird auf dem entsprechenden Logo durch vier Sternchen dargestellt, Schweif inklusive.
Auch Einkaufswagen gehören nicht auf die Steigung
Man mag sich gar nicht vorstellen, welcher behämmerte Zeitgenosse auf die Idee kommt, Nägel in den Rasen oder die umlaufenden Wege zu schlagen, aber auch dies steht vorsichtshalber auf der Liste der No-Gos. Gleiches gilt für Einkaufswagen, die nicht auf die Steigung gehören. Und die Glasbrüstung zu überklettern, fällt wohl nur umnebelten Teilnehmern eines Junggesellenabschieds ein, die auf Mutproben aus sind.
Neben all diesem Unsinn sind die durchs Wetter ausgelösten Einfälle, die zu befürchten sind, geradezu sympathisch. Im Sommer gibt es doch nichts Schöneres, als eine schöne Großstadtszenerie aus der bequemen Position unterhalb eines Sonnenschirms zu verfolgen. Selbiger hat aber leider auf dem Gebäude nichts verloren, wie eines der Logos unmissverständlich klar macht. Also: Sonnencreme nicht vergessen.
Mögliches Wintervergnügen wird ebenfalls eiskalt erledigt: Wenn es allseits heißt „Ski und Rodel gut“, wird all jenen, denen die Hügel des Hofgartens nicht mehr genug sind, deutlich signalisiert, dass Skifahrer und Rodler auf dieser exquisiten Architektur nichts verloren haben.
Düsseldorf hat jetzt nicht eine rheinische Eiger Nordwand, nur weil ein Haus steil aufsteigt. Nicht ganz deutlich wird, ob Abfahrt- und Langläufer gleichermaßen gemeint sind (im Zweifel ist wohl zu sagen: ja).
Bleiben am Ende die Gefährte: Radfahrer haben in der City jetzt keine neue Bergetappe – und auch die Mobilitätsfaulenzer (gemeint sind E-Scooter-Fahrer, pardon) haben den Bau zu meiden. Der Erste, der beim Ortstermin mit Anlauf versucht, möglichst hoch zu gelangen, ist dann tatsächlich ein E-Scooter-Fahrer. Das muss ein Zufall sein.
Jetzt ist natürlich die Frage: Wo kommen all die Verbote her? Und wer kontrolliert sie? Nach Auskunft der Stadtverwaltung ist für die Nutzung der Rasendachfläche eine rechtliche Grundlage geschaffen worden. Zwischen der Landeshauptstadt, vertreten durch das Liegenschaftsamt, und dem Investor des Kö-Bogens II ist eine notarielle Vereinbarung getroffen worden. Gemäß der Informationen des Amtes beinhaltet der Vertrag die Regelung, dass auf die festgelegten Verbote und Einschränkungen durch Verbotspiktogramme auf den untersten Glasbrüstungselementen wirkungsvoll hinzuweisen ist. Das ist auf beiden Seiten passiert.
Die Gestaltung der Piktogramme hat Christoph Ingenhoven übernommen. Das ist der Düsseldorfer Architekt, der das begrünte Geschäfts- und Bürohaus und das Dreiecksgebäude geplant hat.
Die Kontrolle der Verbote obliegt dem Eigentümer, der auch die Verkehrssicherungspflicht trägt. Ob die Beschilderung wirkungsvoll ist, soll nach einer gewissen Nutzungsphase bewertet werden.