Landgericht Düsseldorf Drogensüchtige raubte Juwelier aus und nutzte Reizgas

Düsseldorf · (wuk) Ein extrem dilettantisch ausgeführter Raubüberfall auf einen Juwelier beschäftigt seit Donnerstag das Landgericht. Angeklagt ist eine 28-jährige Drogenkonsumentin wegen schweren Raubes unter Einsatz von Reizgas.

Die Angeklagte wird von Benjamin Löckener verteidigt.

Foto: wuk

Kurz vor Weihnachten 2023 hatte sie laut Geständnis bei einem Schmuckhändler ihr Interesse an Geschmeide im Wert von rund 8000 Euro vorgetäuscht, hatte dem Inhaber dann Reizgas ins Gesicht gesprüht und war geflüchtet. Noch am Tatort konnte sie damals jedoch überwältigt werden. Nach den Worten ihres Verteidigers hofft die reumütige Angeklagte jetzt auf eine bewährungsfähige Strafe, also auf eine Verurteilung zu maximal zwei Jahren Haft. Immerhin habe sie am Nachmittag des 22. Dezember unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol gestanden, als sie ganz kurzfristig Geld für eigene Weihnachtseinkäufe beschaffen wollte. Die Frau, die von Bürgergeld lebe, habe damals schnell noch „Weihnachtsgeschenke machen wollen“, sei nur wegen ihres benebelten Zustands dann auf die „schwachsinnige Idee“ verfallen, sich als Goldkundin auszugeben, so der Anwalt weiter.

Danach habe sie die Beute ganz schnell verkaufen wollen. Doch so weit kam sie gar nicht. Im Geschäft hatte sie sich ein Kette, ein Armband, einen Anhänger und einen Ring vorlegen lassen, habe die Schmuckstücke mehrfach selbst angelegt und ausgiebig betrachtet. Bis sie dann plötzlich ein Reizgasspray aus der Manteltasche zog, den Juwelier laut Anklage damit einnebelte und wegrannte. „Das hat sich sehr genau so zugetragen“, so der Verteidiger.

Vor dem Lokal war sie aber vom Inhaber und einem zufälligen Zeugen direkt überwältigt und festgehalten worden, wobei sie dem Zeugen wuchtig gegen dessen Unterschenkel getreten habe. Seit damals habe sich das Leben der 28-Jährigen grundlegend geändert. Aktuell ist die Angeklagte im sechsten Monat schwanger, habe damals von ihrer Schwangerschaft nichts gewusst. Jetzt aber habe sie den Drogen entsagt – und habe dem überfallenen Juwelier zur Schadenswiedergutmachung bereits 1000 Euro angeboten, zahlbar in 100-Euro-Raten. Fraglich bleibt, ob vor diesem Hintergrund eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren möglich erscheint. Die Mindeststrafe für schweren Raub unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges liegt bei fünf Jahren Haft. Nach Planung des Landgerichts soll der Prozess Mitte Juni weiter gehen.