Landgericht Düsseldorf Falsche Paketboten raubten Frau in ihrer Wohnung aus
Düsseldorf · Den Tätern drohen nun bis zu fünf Jahren Haft. Der Prozess startet am Dienstag.
(wuk) Ein unerwartetes Paket in der Vorweihnachtszeit zu bekommen – darüber konnte sich eine Mieterin am Worringer Platz allerdings nur ganz kurz freuen. Was die Frau nämlich nicht ahnte: Der angebliche Zusteller war ein falscher Paketbote, hatte es mit einem Komplizen nur auf die Habseligkeiten des Opfers abgesehen. Das Täterduo fiel Ende November 2022 über die Frau her, sie wurde überwältigt, geknebelt, ihre Wohnung wurde ausgeplündert. Einer der Tatverdächtigen steht ab Dienstag (21.Mai) unter Raubanklage vor dem Landgericht. Als berufstätige Frau hatte die Mieterin nur selten die Chance, eine Paketsendung sogar eigenhändig an ihrer Wohnungstür in Empfang zu nehmen. Umso bereitwilliger war sie laut Anklage den Forderungen des 34-jährigen Angeklagten gefolgt. Der hatte vier Wochen vor Heiligabend abends kurz vor 20 Uhr an ihrer Wohnung geklingelt. Dabei soll er behauptet haben, er könne ein Paket nur aushändigen, wenn die Frau ihren Ausweis vorlegen würde. Die arglose Mieterin ging daher bei offener Wohnungstür zurück in ihre Räume – und geriet in den nächsten Minuten urplötzlich in akute Todesangst.
Ein unbekannter Mittäter des falschen Paketboten soll sie von hinten gepackt, soll sie gewaltsam weiter in die Wohnung hineingedrängt haben. Im Schlafzimmer wurde die Frau dann auf ihr Bett gedrückt und sofort nach Bargeld und Wertsachen gefragt. Als die Mieterin beteuerte, sie habe nichts davon in ihrer Wohnung, zückten die Täter ein mitgebrachtes Panzerband, klebten ihr damit den Mund zu. Das Täter-Duo soll die Wohnung der Frau dann gründlich durchsucht haben. In ihrer Handtasche fanden die Räuber aber lediglich 270 Euro sowie 50 US-Dollar in bar. Da sie sich mit dieser Beute offenbar nicht zufrieden geben wollten, musste die Frau auch noch zwei Goldketten, die sie trug, abnehmen und den Tätern aushändigen. Kurz danach sollen beide Männer die Tatwohnung verlassen, das schockierte Opfer zurückgelassen haben. Im Falle eines Schuldspruchs droht dem Tatverdächtigen für einen schweren Raub eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.