Festnahmen am Düsseldorfer Flughafen Vier Männer, eine Frau und fünf Haftbefehle

Düsseldorf · Fünf Personen, nach denen mit Haftbefehlen gesucht wurde, konnte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festnehmen. Sie mussten jeweils bis zu 900 Euro Strafe zahlen.

Ein Beamter der Bundespolizei am Flughafen.

Foto: dpa/Boris Roessler

(csr) Fünf gesuchte Personen konnten Beamte der Bundespolizei am vergangenen Wochenende am Flughafen festnehmen. Sie waren bei den Kontrollen zur Ein- oder Ausreise aufgefallen.

Am Freitagnachmittag wurde ein Mann kontrolliert, der nach Pristina im Kosovo fliegen wollte. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 29-Jährige im September dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Essen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben worden war. Bereits im November 2023 war er rechtskräftig verurteilt worden.

Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro konnte der in Hamburg lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.

Am Abend desselben Tages kam ein 47-jähriger Mann zur Kontrolle, der mit einem Flug aus Pristina nach Düsseldorf gereist war. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann erlassen.

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Der im Kosovo lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 400 Euro abwenden und seinen Weg fortsetzen.

Bei einer Frau, die am Samstagmorgen nach Kairo fliegen wollte, stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund die 32-Jährige seit Mai 2023 per Haftbefehl sucht. Sie war wegen Erschleichens von Leistungen bereits im Februar 2021 verurteilt worden.

Die in Dortmund lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 180 Euro vor Ort beglich. Anschließend trat sie ihren Flug nach Ägypten an.

Gegen einen 24-jährigen Mann, der am Sonntagnachmittag, aus Pristina kommend, einreisen wollte, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Diese hatte im Oktober einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im November 2023 Verurteilten ausgestellt.

Der im Kreis Düren lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen ebenfalls abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro zahlte.

Zuletzt überprüften die Bundespolizisten am Sonntagabend einen jungen Mann, der nach Istanbul fliegen wollte. Dabei stellten sie fest, dass der wegen Geldwäsche verurteilte 25-Jährige seit März von der Staatsanwaltschaft Essen gesucht wurde.

Die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro konnte durch den im Ruhrgebiet lebenden Mann beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen abgewendet werden. Die Ausreise wurde ihm im Anschluss gestattet.

(csr semi)