Zwischennutzung in Düsseldorf Gericht zieht in ehemalige HSD-Räume
Düsseldorf · Für eine zweijährige Zwischennutzung in Gebäude H fehlt nur noch die Zustimmung der Bezirksvertretung 1.
Das Areal der ehemaligen Hochschule Düsseldorf (HSD) in Golzheim soll nach dem Wegzug der HSD nach Derendorf reaktiviert und städtebaulich neu geordnet werden. Zu diesem Zweck wurde schon der Wettbewerb „Campus Golzheim“ mit dem Ziel ausgelobt, einen Masterplan zu entwickeln, der als Grundlage für ein anschließendes Bebauungsplanverfahren dienen soll. Auf dem ehemaligen HSD-Areal sollen unter anderem Neubauten für die Robert-Schumann-Musikhochschule und die Bezirksregierung entstehen. Im November hatte zuletzt eine 21-köpfige Jury drei Architektenentwürfe ausgewählt, die zeigen, was auf dem rund 48 000 Quadratmeter großen Grundstück entstehen könnte. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), der den Wettbewerb mit der Stadt Düsseldorf ausgelobt hatte, will nun in Verhandlungen mit den Preisträgern einsteigen. Bis das alles Realität wird, werden allerdings noch einige Jahre vergehen.
Die Nutzung des Gebäudebestandes der ehemaligen Hochschule wurde bereits in Teilen aufgegeben. Einige immer noch genutzte Gebäude bleiben aber auch stehen. Für das Gebäude H ist nun eine Zwischennutzung für erst einmal maximal zwei Jahre geplant. Wer dort einziehen soll, dürfte etwas überraschen, denn im Erdgeschoss soll ein Bereich als Justizprüfungsamt verwendet werden. Die Pläne dazu werden in der zuständigen Bezirksvertretung 1 am Freitagnachmittag vorgestellt. Das Justizprüfungsamt Düsseldorf hat seinen Stammsitz an der Klever Straße.
„Es ist allerdings kein Umzug im klassischen Sinne, es wird sozusagen nur eine Nebenstelle betrieben“, sagt eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes zu den Plänen. Im ersten Obergeschoss des Gebäudes sollen – weil der Bedarf besteht – demnach vier Gerichtssäle mit Besprechungs- und Büroräumen eingerichtet werden. Dass es sowohl Besprechungs- als auch Büroräume gibt, soll aber nicht gleichzeitig bedeuten, dass auch eine gewisse Anzahl an Mitarbeitenden zum Campus Golzheim wechseln soll. Wie die Sprecherin erklärt, seien die Räume nicht als feste Büros für Kollegen und Kolleginnen vorgesehen, sondern seien vielmehr für terminierte Verfahren vor Ort Rückzugsorte, die dann benötigt würden.
Wie in der Beschlussvorlage zu entnehmen, handelt es sich ausschließlich um eine Nutzungsänderung des Gebäudebestandes, bauliche Erweiterungen sind für das Gebäude H nur wegen des Einzugs der Justiz nicht vorgesehen. Die beantragte Nutzung als Justizprüfungsamt mit Gerichtssälen und Verwaltungseinheiten erfordert jedoch die Erteilung einer Befreiung vom rechtsverbindlichen Bebauungsplan, daher wird die Bezirksvertretung 1 involviert und über die Nutzungsänderung als einziges politisches Gremium entscheiden.
Aufgrund der nur temporären Inanspruchnahme des Traktes hat die städtische Bauaufsicht keine Bedenken gegen die Befreiung von der Art der vorgesehenen Nutzung. Es wird sogar positiv gesehen, dass der Gebäudebestand bis zur weiteren Entwicklung des Areals der ehemaligen Hochschule sinnvoll für eine Interimsnutzung vorgesehen ist. Denn letztlich steht die Zwischennutzung der Entwicklung des Plangebietes in keiner Weise entgegen. Und wie die Sprecherin des Oberlandesgerichts verrät, könnte die Nebenstelle vielleicht sogar länger als die geplanten zwei Jahre betrieben werden. Der Vertrag soll die Option für eine Verlängerung beinhalten.
Für das Bauvorhaben sind 50 Pkw-Stellplätze und 25 Fahrradabstellplätze erforderlich, die in der vorhandenen Tiefgarage und auf dem Grundstück nachgewiesen werden.