Patienten klagten über Schmerzen Unerlaubte Behandlungen – Ordnungsamt schließt zwei illegale „Schönheitspraxen“ in Düsseldorf

Düsseldorf · Die Studios sollen unerlaubt Botox-Spritzen und Haartransplantationen angeboten haben. Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung.

Es wurden abgelaufene Medikamente gefunden.

Foto: Stadt Düsseldorf

Medizinische Behandlungen ohne Zulassung, abgelaufene Arzneimittel und mögliche Körperverletzung – mehrere schwerwiegende Verstöße hat das Ordnungsamt in zwei Düsseldorfer Schönheitssalons aufgedeckt. In einem Kosmetikstudio in Garath haben Mitarbeiter ohne medizinische Ausbildungen illegal Haare transplantiert. In einem Schönheitssalon in der Stadtmitte waren es Botox-Behandlungen, die die Betreiberin nicht hätte ausführen dürfen.

In beiden Fällen hatte das Ordnungsamt zuvor Hinweise darauf bekommen, dass in den Schönheitssalons nicht sauber gearbeitet werde. In dem Studio in Garath sollten illegale Haartransplantationen angeboten werden, so der Verdacht. Eine Streife kontrollierte daraufhin in der vergangenen Woche den Laden und wurden sofort fündig, wie das Ordnungsamt mitteilte.

Als die Einsatzkräfte den Schönheitssalon überprüften, waren gerade zwei Männer vor Ort, denen Haare transplantiert wurden. Jedoch fehlt den Mitarbeitern laut Ordnungsamt jegliche medizinische Ausbildung. Ärzte waren in dem Salon nicht anzutreffen. Auch die Medikamente zur lokalen Betäubung wurden von einer Mitarbeiterin gespritzt, die dafür keine Zulassung hat. Da beide Patienten über Schmerzen klagten, wurden sie vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht.

Der Betrieb in Garath war in der Vergangenheit mehrfach wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufgefallen, heißt es. Offenbar fehlte dem Schönheitssalon eine Gewerbeanmeldung, die Bezirksregierung hatte den Geschäftsbetrieb bereits untersagt. Dennoch praktizierten die Betreiber weiter.

Das Ordnungsamt erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss und zog die Polizei hinzu. Die Polizei ermittelt nun gegen drei Tatverdächtige, zwei Männer im Alter von 26 und 27 Jahren, und eine 38-jährige Frau. Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler unter anderem Bargeld und einen gefälschten ausländischen Personalausweis.

Der zweite Fall fiel am Montag auf. Wegen des Verdachts illegaler Botox-Behandlungen kontrollierten Ordnungskräfte in Zivil einen Schönheitssalon in der Stadtmitte. Als sie den Laden an der Graf-Adolf-Straße betraten, wurde einer der Ordnungsamt-Mitarbeiterinnen sofort das Aufspritzen der Lippen für 80 Euro angeboten, heißt es.

Polizei geht von einer Reihe möglicher Straftaten aus

Die Einsatzkräfte gaben sich zu erkennen und kontrollierten den Laden. Dabei habe sich herausgestellt, dass auch für diesen Betrieb gar keine Gewerbeanmeldung vorliegt. Auch hier kam es zur Durchsuchung, bei der die Einsatzkräfte Bargeld und Beweismittel sicherstellten. Dazu gehörten auch Arzneimittel, die etwa für die Botox-Behandlungen genutzt wurden. Sämtliche Medikamente seien aus dem Ausland importiert worden und waren abgelaufen, so das Ordnungsamt. Die Ordnungskräfte versiegelten den Salon nach dem Einsatz am Montag zunächst, wenige Tage später durfte der Laden wieder öffnen. Die Polizei ermittelt weiterhin gegen die 49 Jahre alte Betreiberin.

In beiden Fällen geht die Polizei von einer ganzen Reihe an möglichen Straftaten aus. So besteht der Verdacht, dass die insgesamt vier Personen sich der Körperverletzung schuldig gemacht haben könnten, heißt es von der Polizei. Zudem könnten sie gegen das Heilpraktikergesetz und das Arzneimittelgesetz verstoßen haben. Auch besteht der Verdacht des Betrugs. Schließlich fehlte beiden Betrieben die Zulassung für die Behandlungen und sie hätten die Kundschaft getäuscht.

Nur Ärzte dürfen Botox spritzen, da es sich dabei um ein Medikament handelt. Hyaluron darf nur von Medizinern und Heilpraktikern verwendet werden. Kosmetikerinnen haben hingegen keinerlei medizinische Ausbildung und dürfen weder Botox noch Filler in ihren Studios anbieten.

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass gerade das Geschäft mit der Schönheit ausgenutzt wird. Vergangenes Jahr hat das Amtsgericht eine Kosmetikerin aus Düsseldorf zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Sie hatte 27 Kundinnen ohne Erlaubnis die Augen oder Lippen aufgespritzt.

Die „Zentrale Ermittlungsgruppe“ des Ordnungsamtes nimmt regelmäßig Betriebe, Gastronomien und Baustellen in Düsseldorf unter die Lupe, um Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und fehlende Gewerbeanmeldungen aufzudecken. Dabei stoßen die Einsatzkräfte auch immer wieder auf andere Delikte, etwa illegales Glücksspiel. Eine unzulässige Operation, wie es bei der Haartransplantation war, sei jedoch außergewöhnlich, so ein Stadtsprecher.

Wer einen Schönheitseingriff vornehmen lassen möchte, sollte darauf achten, dass die Behandlungen tatsächlich in einer Praxis stattfinden – nicht in Nagelstudios, Beautysalons, Wohnungen, Kellern oder Hotels. Bei Zweifeln sollte man sich die Approbationsurkunde oder die Heilpraktikererlaubnis vorlegen lassen, rät das Ordnungsamt. Die Praxen sollten vorab über den Eingriff und mögliche Nebenwirkungen aufklären und die Hygiene einhalten.

Stutzig machen sollten günstige Angebote, die weit unter dem Normalpreis liegen. Auch sollte man skeptisch sein, wenn der Kontakt vorab ausschließlich über Social Media erfolgt oder mangelhafte Sprachkenntnisse die Kommunikation erschweren.

(veke)