Entscheidung der Bezirksvertretung Trotz Nachbesserung – Wohnbebauung in Kaiserswerth abgelehnt

Düsseldorf · Die Bezirksvertretung will den Bau von Wohnhäusern an der Niederrheinstraße nicht genehmigen, obwohl die Verwaltung das Vorhaben für zulässig hält.

Das Grundstück Niederrheinstraße 333 soll neu entwickelt werden. Gegen die Pläne gibt es aber Widerstand.

Foto: Julia Hallmann

(hal) Die Bezirksvertretung 5 (BV) hat erneut eine Bauvoranfrage für den Neubau von Mehrfamilienhäusern und Townhäusern an der Niederrheinstraße 333 abgelehnt. Geplant ist entlang der Straße, dort wo sich das Restaurnat Coco and Clay befand, ein Mehrfamilienhaus zu errichtet, im Hintergelände sollen drei Townhäuser als Einfamilienhäuser, eine Kinderspielfläche sowie eine Tiefgarage entstehen. In einer geheimen Abstimmung entfielen aber nur drei Ja-Stimmen auf das Projekt, neun Mitglieder der BV stimmten dagegen und drei enthielten sich. Zuvor hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Bauherr eigentlich einen Anspruch auf Zustimmung habe.

Bereits im Februar war das Projekt Thema in der BV und hatte damals lediglich eine Ja-Stimme von der SPD erhalten. Norbert Biermann, CDU-Fraktionsvorsitzender in der BV, begründete das damit, dass sich das Vorhaben nicht in die Umgebung einfüge, da dort bislang keine Hinterlandbebauung vorhanden sei. Waldemar Fröhlich (Grüne) erklärte zwar, dass seine Fraktion eine Nachverdichtung grundsätzlich positiv bewerte, doch an dieser eine unverhältnismäßig hohe Nachverdichtung geplant sei.

Daraufhin hat der Bauherr die Pläne überarbeitet, unter anderem die Bautiefe um sieben Meter reduziert und die Tiefgarage verkleinert. In der Bauvoranfrage weist die Verwaltung darauf hin, dass „sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss“. Dass dies bei dem Projekt der Fall sei, erläuterte Iris Bode vom Bauaufsichtsamt in der Bezirksvertretung und nannte die Gebäude in der Umgebung, die Referenzobjekte sind. „Die Verwaltung hat gegen die Erteilung des Bauvorbescheids keine Bedenken“, heißt es in der Vorlage. Dennoch wurden die Pläne abgelehnt.

Benjamin Tscholl (SPD) findet das nicht in Ordnung. Er fühlt sich an das Bauvorhaben Kreuzbergstraße 93 erinnert, wo nach einer zweifachen Ablehnung durch die BV 5 das Verwaltungsgericht eingeschaltet wurde, der Bauherr schließlich Baurecht erhielt. Tscholl wird deshalb in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 5. November eine Anfrage stellen. Mit deren Hilfe will er unter anderem erfahren, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, um zwischen Antragssteller und BV 5 zu vermitteln, damit dieser Antragssteller „nicht auch in ein Klageverfahren getrieben wird“. „Gerade wenn Bauvorhaben wie an der Kalkumer Schloßallee lange brauchen, müssen wir doch bei kleineren Vorhaben unterstützen, statt zu blockieren“, sagt Tscholl.