Gericht in Düsseldorf entscheidet über Kündigungen Polizisten wegen rassistischer Nachrichten entlassen

Düsseldorf · Beide sollen in Chats der Polizeischule rassistische und antisemitische Bilder geteilt haben. Nun wollen sie sich vor Gericht die Rückkehr in den Dienst erstreiten.

Per Whatsapp sollen Polizisten rassistische Bilder geteilt haben.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Zwei junge Polizisten wurden aus dem Dienst entlassen, weil sie über Whatsapp rassistische und antisemitische Bilder und Sprüche verschickt haben. Aus Sicht des Landes NRW bestehen Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung. Nun ziehen die beiden Männer vors Verwaltungsgericht in Düsseldorf, um sich die Rückkehr in den Polizeidienst zu erstreiten.

Einer der Kläger, Jahrgang 1997, war im August des vergangenen Jahres als Kommissaranwärter in Düsseldorf tätig und absolvierte dort seinen Vorbereitungsdienst. In dieser Zeit hatte er in einem Chat mit Kommilitonen der Polizeihochschule zwei Bilder mit Sprüchen geteilt, die das Land als rassistisch wertete. Ein weiteres Bild – mit einer Hitler-Darstellung – schickte er privat an einen Kollegen, heißt es vom Verwaltungsgericht. Wegen dieser Inhalte hatte das Land ein anschließendes Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt, er ist seit Oktober nicht mehr im Polizeidienst tätig. Bei der Verhandlung im Juli sollen auch Zeugen zur Sprache kommen. Das Verwaltungsgericht wird anschließend darüber entscheiden, ob das Land den Anwärter zurecht abgelehnt hatte und ob es verpflichtet wird, ihn als Beamten auf Probe zu übernehmen.

Gegen seine Entlassung klagt auch ein 21-Jähriger, der erst kürzlich vom Polizeipräsidium in Düsseldorf entlassen wurde. Er war zuletzt als Kommissaranwärter bei der Polizei tätig, bis herauskam, dass er bereits 2019 im Alter von 17 Jahren zwei rassistische und antisemitische Bilddateien ebenfalls an Mitstudierende der Polizeihochschule geteilt hatte. Eines der Bilder zeigt ein Ortseingangsschild und den Satz „Juden werden hier nicht bedient“. Das Land hatte den jungen Mann zu Ende März aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen und suspendiert. Der Fall war erst im Frühjahr bekannt geworden, woraufhin das Land die Entlassung sofort vollzogen hatte. Wer die Vorwürfe vier Jahre nach dem Versand der Bilder gemeldet hatte, wird das Verwaltungsgericht vorab nicht öffentlich machen. In diesem Fall, der ebenfalls am 25. Juli verhandelt wird, werden keine weiteren Zeugen mehr gehört, heißt es.

Es sind nicht die ersten Fälle, in denen Polizisten rechtsextreme Inhalte in Chatgruppen geteilt haben, unter anderem in Essen und Münster gab es ähnliche Vorfälle, die auch Ermittlungen nach sich zogen. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte Aufklärung versprochen. Die juristischen Konsequenzen bleiben oftmals jedoch aus. Wenn die Chats nicht als öffentlich, sondern als privat gewertet werden, bleiben die Fälle meist straffrei. Auch in den Düsseldorfer Fällen wurde mindestens ein Strafverfahren eingeleitet.

Dem Polizeipräsidium sei daran gelegen, solchen Fällen entgegenzuwirken. „Uns ist es ein großes Anliegen, qualifizierte, integere und verantwortungsbewusste Menschen in den eigenen Reihen zu haben“, heißt es aus dem Präsidium. Hohe ethische Standards und eine ausgeprägte Werteorientierung seien für die Ausübung des Berufs unabdingbar. „Daher schauen wir bereits bei unseren Anwärtern nicht nur auf die fachlichen Leistungen im Rahmen des Studiums, sondern in besonderem Maße auch auf ihre innere Grundhaltung und das damit einhergehende Werteverständnis.“