Spielplatz statt verschlossene Tore Düsseldorfer Schulhöfe bleiben auch nach Schulschluss geöffnet
Düsseldorf · Die Schule ist aus, das Tor abgesperrt – so ist es derzeit an Schulhöfen üblich. Das wird sich bald ändern, trotz Sicherheitsbedenken.
Wenn die Schule aus ist, sind auch die Schulhöfe mit ihren Klettergerüsten und Sportplätzen geschlossen. Auch jetzt, während der Sommerferien, bleiben die Zugänge verrammelt. Kinder müssen dann zum Toben auf andere Spielplätze ausweichen. Das wird sich ab dem kommenden Jahr ändern. Die Stadt Düsseldorf hat die Regeln für Schulhöfe geändert und will diese auch außerhalb der Schulzeiten als Spielhöfe geöffnet lassen.
Seit einigen Jahren geisterten Pläne zur Schulhof-Öffnung durch die politischen Gremien, nun ist es beschlossene Sache. Der Rat der Stadt Düsseldorf hat die Benutzungsordnung aus dem Jahr 1978 geändert. Demnach werden ab dem 1. Januar 2025 alle geeigneten städtischen Schulhöfe montags bis freitags bis mindestens 18.30 Uhr geöffnet bleiben. Auch samstags ist das Spielen auf den Schulhöfen dann von 9 bis 18.30 Uhr erlaubt. Wenn es dämmert, müssen die Areale geschlossen werden. Die Nutzung ist für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren vorgesehen.
Geknüpft ist das Ganze natürlich an einige Regeln: An Sonn- und Feiertagen bleiben die Schulhöfe weiterhin geschlossen. Auch können die Öffnungszeiten aufgrund betrieblicher oder personeller Gründe eingeschränkt werden, zum Beispiel wegen des Hausmeisters.
Nach den Ferien will die Stadt
alle Schulen anfragen
Zudem ist es nicht erlaubt, gefährliche Gegenstände und Tiere mit auf den Schulhof zu nehmen, mit motorisierten Fahrzeugen wie Rollern zu fahren, Alkohol zu trinken oder Drogen zu nehmen. Auch Glasflaschen und Gläser sind wegen der Verletzungsgefahr verboten.
Zuvor gab es durchaus Sicherheitsbedenken. So hatten die Schulform-Sprecher – Leiter von Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen sowie von Gymnasien und Berufskollegs – in einem Brief Bedenken geäußert, berichtet CDU-Ratsherr Stedan Wiedon. Es gab einzelne Schulen in der Stadtmitte, die fürchteten, dass die Schulhöfe zum Schauplatz für Kriminalität werden könnten, meinte auch Thorsten Graeßner (Grüne). Diese Bedenken bezogen sich aber vor allem auf weiterführende Schulen. Der Wunsch zur Öffnung kam hingegen vor allem von Eltern von Grundschulkindern. Vor allem an Grundschulen gab es solche Projekte zur Öffnung bereits in der Vergangenheit, etwa an der Katholischen Grundschule an der Höhenstraße in Oberbilk.
Die längeren Öffnungszeiten sollen aufgrund der Sicherheitsbedenken aber nicht flächendeckend für alle Schulen gelten. Nach den Sommerferien will die Stadtverwaltung alle Schulen anfragen und für jeden Standort eine Entscheidung treffen. Alle geeigneten Schulhöfe sollen schließlich mit neuen Schildern gekennzeichnet werden, die auf das Angebot hinweisen. Darum brauche man noch bis Ende des Jahres Zeit, um den Beschluss umzusetzen.
„Bei allen Bedenken: Auf Schulhöfen wird weder Kriminalität noch Chaos ausbrechen“, sagte FDP-Ratsherr Sebastian Rehne zum Antrag seiner Fraktion. „Aus Verbotsgrundsätzen werden Gebotsgrundsätze.“ Auch alle anderen Fraktionen stimmten dem Antrag der FDP zu. „Es ist ja paradox für eine Stadt, dass sie genau die Räume, wo die Bedürfnisse von Kindern gut zu erfüllen sind, die Hälfte der Zeit zulässt“, sagte Marina Spillner (SPD). In den Bezirken sei immer wieder Thema, dass sich Kinder oder Jugendliche an Haltestellen oder Plätzen aufhalten, wo sie unerwünscht seien. Dabei sei auf den geschlossenen Schulhöfen eigentlich Platz für Spiele und Sport.
Eine schulische Nutzung, zum Beispiel ein außerunterrichtliches Fußballangebot auf dem Sportplatz, hat laut der neuen Benutzungsordnung stets Vorrang auf den Schulhöfen. So sollen die städtischen Schulen mehr organisatorische Freiheit bekommen, heißt es von der FDP-Fraktion.
Die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche auf den Schulhöfen liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten und die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Aufsicht wird von der Stadt nicht gestellt. Beschädigen die Kinder etwas, müssen die Eltern dafür haften. Verstoßen Kinder oder Jugendliche mehrfach gegen die Regeln, kann ihnen der Zugang verwehrt werden.