Verkehr Die Vorfahrt für Bahnen auf der Flurstraße soll bleiben

Testbetrieb in Flingern verkürzt Fahrtzeit um bis zu sechs Minuten.

Die eigene ÖPNV-Spur für die Bahnen auf der Flurstraße soll zur Dauereinrichtung werden.

Foto: David Young

Nur stockend konnten noch bis vor einem Jahr die Straßenbahnen der Linie 709 die Flurstraße in Flingern befahren. Die Bahnen wurden dort gemeinsam mit dem Autoverkehr geführt. Da viele Fahrzeuge von der Flurstraße links in die Dorotheenstraße abbiegen, war der Verkehrsknoten oft dicht. Die Bahnen kamen nicht voran. Sie verloren auf ihrer Strecke allein auf dem Stück zwischen Hoffeldstraße und Dorotheenstraße morgens fünf und nachmittags auch schon mal sieben Minuten Reisezeit. Deshalb wurde vor knapp einem Jahr von der Politik die provisorische Einrichtung einer eigenen ÖPNV-Spur für die Straßenbahnen beschlossen. Nun liegt der Abschlussbericht des Testbetriebes vor. Das Fazit: Die Spur erhöht die Pünktlichkeit der Linie 709 deutlich. Aus dem Test- soll ein Dauerbetrieb werden. Darüber soll der Verkehrsausschuss am 5. Juni abstimmen.

Die Auswertung wurde jetzt der Bezirksvertretung 2 (Flingern, Düsseltal) vorgestellt. Zählungen vor und nach dem Test belegen laut Verkehrsverwaltung, dass die gelb markierte ÖPNV-Spur den Bahnverkehr schneller gemacht hat. Rund 54 000 Rheinbahn-Kunden, die die Linie im Schnitt täglich nutzen, kommen pünktlicher ans Ziel. In der Beschlusvorlage der Verwaltung heißt es, dass die Reisezeit der 709 „in den Hauptverkehrszeiten um bis zu sechs Minuten verkürzt“ werden konnte.

Verglichen wurden auch die sogenannten „Störhalte“ der Bahnen (Zeitverlust durch Abbremsen). Vor der Markierung der ÖPNV-Spur wurden zwischen Hoffeldstraße und Dorotheenstraße innerhalb einer Woche im Mai vergangenen Jahres 1343 Störhalte gezählt. Nach der Markierung waren es ebenfalls über einen Zeitraum von einer Woche im September 2018 nur noch 140, eine Reduzierung um etwa 90 Prozent.

 Zudem gab es Verkehrszählungen in den Bereichen Deger-, Linden- und Hoffeldstraße, um festzustellen, ob der Verkehr von der Flurstraße auf Ausweichrouten verdrängt wurde. Die Verwaltung stellt einen leichten Rückgang der Fahrzeuge fest, aber „keine signifikante Verkehrsverdrängung.“