Düsseldorf veröffentlicht Potenzialkarte Was passiert eigentlich mit dem Niederschlagswasser?
Düsseldorf · Zur besseren Klimaanpassung soll Düsseldorf zur „Schwammstadt“ werden. Diese Möglichkeiten gibt es, dabei auf dem eigenen Grundstück mitzuwirken.
Regenwasser, das auf Dächer fällt, landet über Fallrohre in der Kanalisation und dafür wird eine Gebühr bei der Stadt fällig. 1,04 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche fallen als Kanalnutzungsgebühr pro Jahr an.
Doch das Regenwasser kann auch anders genutzt werden: Zur Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder gar zum Wäsche waschen und putzen. Anfang der 1990er sind Bernd und Monika Reckmann in ihr Haus in Gerresheim eingezogen. „Eine Drei-Kammer-Zisterne war in dem Bestand schon vorhanden“, erklärt der Ingenieur im Ruhestand. Lange Jahre hat die Familie das Regenwasser für die Gartenbewässerung per Schwengelpumpe genutzt. Und weil das so gut funktionierte, aber drei Kubikmeter doch zu wenig waren, haben die Reckmanns mit dem Neubau der Garage eine weitere vier Kubikmeter große Zisterne einbauen lassen. Jetzt sind beide Systeme miteinander vernetzt und eine Druckpumpe zur leichteren Entnahme wurde installiert. Sind die Zisternen voll, wird das überschüssige Wasser über Rohre weiter in den Garten geleitet, wo es versickern kann.
Sowohl die Kosten für die Anschaffung von um die 2500 Euro als auch die Instandhaltungsarbeiten seien überschaubar, meint Reckmann. Es sei aber kein Vorratsgeschäft: „Wir sammeln nicht im Frühjahr und haben dann im Sommer was davon.“ Wichtig sei es, dass regelmäßig Niederschlag nachkomme, um die Speicher wieder aufzufüllen. Reckmann nutzt seine gesamte Dachfläche für das Sammeln des Wassers. Im Sommer komme er mit Rasensprengen 14 Tage mit der Wassermenge aus, ohne Rasenbewässerung deutlich länger.
„Wir machen das in erster Linie nicht wegen der Ersparnis, sondern vor allem, um kein Trinkwasser zu verschwenden“, betont Bernd Reckmann. Man bekomme ein besseres Gespür für das, was man tut und wie man die vorhandenen Ressourcen nutzt. Auf dem Dach ist zudem eine Solaranlage, gerade denkt das Paar über eine Wärmepumpe nach. „Spannend ist dabei auch, dass unsere Entscheidungen für diese Anschaffungen auch andere, Nachbarn oder Freunde, dazu animieren, sich darüber zu informieren und selbst aktiv zu werden.“ Sinnvoll fände er es, würden Neubauten dazu verpflichtet, Versickerungsmöglichkeiten einzuplanen.
Ganz ohne Genehmigung geht das allerdings nicht: In Düsseldorf gibt es eine „Niederschlagswasserüberlassungspflicht“ und das Wasser wird über die Kanalisation abgeleitet. Für die Nutzung der Kanalisation ist die Gebühr fällig. Jüngste Zahlen liegen von 2022 vor: An den zuständigen Stadtentwässerungsbetrieb (SEBD) gingen 35,5 Millionen Euro Niederschlagswassergebühr von Bürgern, weitere 18,2 Millionen zahlte die Stadt an den SEBD für öffentliche Straßen und Plätze.
Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der damit einhergehenden spürbaren Folgen – Starkregen, Dürre- und Trockenperioden – hat die Stadt festgestellt: „Die möglichst schnelle Ableitung von Niederschlags- und Schmutzwasser durch Mischkanäle ist wasserwirtschaftlich und ökologisch nicht mehr zeitgemäß.“ Die Folgen beim Beibehalt aktueller Handhabe: Sinkende Grundwasserstände, weil sich unter den vielen versiegelten Flächen weniger Grundwasser neu bilden kann, sowie kurzzeitige Überlastungen der Kanalisation und der Kläranlagen bei Starkregen – was dann wiederum zu Überschwemmungen führen kann. Als Lösung werden „naturverträgliche Alternativen“ mit „Maßnahmen zur Versickerung, Speicherung oder Verdunstung des Regenwassers“ empfohlen, wodurch nicht nur der „lokale Wasserhaushalt gestärkt, sondern auch das städtische Kleinklima verbessert wird“. Also private Regenwasserspeicher, Mulden oder Rigolen – Stichwort Schwammstadt. Aktuell gibt es rund 1300 Versickerungsanlagen in Düsseldorf.
Die Stadt hat nun eine Potenzialkarte erstellt mit einer Einschätzung, wo die Versickerung von Niederschlagswasser grundsätzlich möglich ist. Ist das Grundstück über die Mischwasserkanalisation angeschlossen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Befreiung der Überlassungspflicht gestellt werden. In manchen Stadtteilen gibt es jedoch auch eine Trennkanalisation. Wo Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt abgeleitet wird, soll die Anschluss- und Benutzungspflicht weiterhin bestehen bleiben.
Dabei fließen verschiedene Faktoren mit ein: Grundwasserspiegel, Flurabstände, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzzonen, Schutzgebiete sowie Verunreinigungen im Boden. Die Potenzialkarte soll nun mehr Menschen dazu animieren, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auf einen Blick zu sehen, ob ihr Grundstück überhaupt infrage kommen kann, Regenwasser versickern zu lassen. Damit kann eine Ermäßigung der Gebühr einhergehen – auf jeden Fall aber, wenn eine Dachbegrünung vorliegt, bei 1400 Grundstücken ist das der Fall. Förderanträge für Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung gingen seit 2021 allerdings nur 131 ein.