Düsseldorfer Al-Kaida-Prozess: Urteil kommende Woche
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht will in der kommenden Woche ein Mammutverfahren abschließen: Den Prozess gegen vier mutmaßliche Al-Kaida-Terroristen. Drei von ihnen sitzen schon seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.
Düsseldorf (dpa) - Im Düsseldorfer Al-Kaida-Verfahren wird nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer in der kommenden Woche das Urteil verkündet. Das gab die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza am Mittwoch im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nach 162 Verhandlungstagen bekannt. Als Termin wurde der 13. November bestimmt.
Zuvor hatten drei der vier Angeklagten auf ihr Recht des letzten Wortes verzichtet. „Ich habe nichts zu sagen“, erklärte der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33). Nur einer von ihnen zeigte Reue und entschuldigte sich bei seinen Opfern. Dabei ging es allerdings nicht um die Terrorvorwürfe, sondern um eine Reihe von mitangeklagten Betrugstaten, die er bereits gestanden hatte.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, eine Terrorzelle gebildet und im Auftrag der Al-Kaida-Führung eine Serie von spektakulären Splitterbombenanschlägen geplant zu haben. Damit habe das islamistische Terrornetzwerk 2011 dem eigenen Niedergang begegnen wollen.
Ein konkretes Ziel habe noch nicht festgestanden. Die Terrorzelle habe sich aber über die Sicherheitsmaßnahmen an Bahnhöfen und Flughäfen informiert sowie um Bombenbauteile und Sprengstoff-Komponenten gekümmert.
Die Bundesanwaltschaft hatte neuneinhalb Jahre Haft für Abdeladim El-K. gefordert. Sie hält ihn für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Er habe mit seinen drei mitangeklagten Komplizen im Auftrag der Al-Kaida-Führung eine Serie von spektakulären Splitterbombenanschlägen geplant. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen „zu schlachten“.
Die Ankläger haben für die weiteren Angeklagten Jamil S. (34) acht Jahre, Amid C. (23) sechs Jahre und neun Monate sowie für Halil S. (30) sechs Jahre Haft beantragt.
Die Verteidiger haben für zwei der Angeklagten Freispruch, für den dritten eine Strafe unter drei Jahren Haft und für den Hauptangeklagten maximal sieben Jahre Gefängnis beantragt. Seine Anwälte hatten den Anklägern widersprochen: Ihr Mandant sei ein „viel kleinerer Fisch“. Außerdem seien die Verteidiger immer wieder mit geschwärzten Akten und Sperrerklärungen abgespeist worden. Zudem sei die Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit in dem Verfahren aufgeweicht worden, kritisierten die Anwälte.