Gericht Düsseldorfer Rentner wegen fehlender Hundeleine vor Gericht
Düsseldorf · Der angeklagte Rentner fühlte sich bei Kontrolle durch OSD-Mitarbeiter ungerecht behandelt. Denn: Er will eine zweite Leine dabeigehabt haben, die die Kontrolleure gar nicht gesehen haben können.
Wie jeden Tag ging Rentner Heinrich M. (74, Name geändert) mit seinem Hund Gassi im Park am Südfriedhof – und wurde angeblich ohne Leine von einer Streife des OSD erwischt. Am Ende landete er wegen Verstoßes gegen die Düsseldorfer Straßensatzung vor Gericht.
Denn das Bußgeld wollte er auf keinen Fall zahlen. Er fühlt sich unschuldig und präsentierte dem Richter ein überraschendes Beweismittel: Eine selbst gebaute, zweite Hundeleine, die er immer dabei hat. „Damit der Hund einen größeren Auslauf hat und ich genau weiß, wo seine Hinterlassenschaft im Park liegt.“
An der herkömmlichen Lederleine hängt eine kleine Tasche mit der zweiten Leine. Auf einer Spule ist hier eine lange Nylonschnur mit einem Karabiner-Haken aufgerollt – als Verlängerung der Lederleine.
„Und genau das konnten die Mitarbeiter vom Ordnungsamt gar nicht sehen“, beteuerte der Rentner. „Weil sie mit ihrem Streifenwagen vorbei gefahren sind.“ Gestellt hatten die Beamten den Rentner dann an einer Bank. Dort hatte er die lange Leine längst eingepackt und die kurze Lederleine befestigt.
„Man hat mir gar nicht richtig zugehört“, so der Hundehalter vor Gericht. Dann kam aber der Vorwurf, die lange Leine sei nicht sicher genug. „Da kann man dran ziehen, das hält. Außerdem ist mein Hund 15 Jahre als. Der zieht nicht mehr an der Leine.“ Um der Sache auf den Grund zu gehen, müssen jetzt die Mitarbeiter vom Amt geladen werden. BK