Esprit muss millionenschweren Vertrag für Esprit-Arena erfüllen

Esprit-Arena bleibt Esprit-Arena. Der Versuch des Moderiesens, den millionenschweren Sponsorenvertrag zu kippen, ist vorerst gescheitert.

Das Landgericht hat entschieden, dass Esprit den Sponsorenvertrag für die Düsseldorfer Arena erfüllen muss.

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Düsseldorf (dpa) - Der Modekonzern Esprit kommt aus dem millionenschweren Sponsorenvertrag für die Düsseldorfer Arena nicht heraus. Die Kündigung des Vertrags für die Namensrechte an der Esprit-Arena sei unwirksam, befand das Landgericht Düsseldorf am Freitag. Esprit könne sie auch nicht damit begründen, dass während des Eurovision Song Contests im Jahr 2011 der Namenszug verdeckt worden sei. Dies hätte früher geschehen müssen und nicht mehr als ein Jahr nach der Veranstaltung. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden (Az.: 36 O 57/13).

Esprit ist seit 2009 Namensgeber der Multifunktionsarena mit mehr als 50 000 Sitzplätzen, dem Heimstadion des Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf. Der Modekonzern, der zwischenzeitlich in die roten Zahlen geraten war, hatte zum 30. April 2013 den Vertrag gekündigt und die Zahlung von jährlich 900 000 Euro eingestellt. Inzwischen ist das Unternehmen wieder in der Gewinnzone. Der Vertrag läuft bis 2019.

Esprit hatte sich auf Gespräche mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) berufen. Der sei aber nicht vertretungsberechtigt gewesen, befand das Gericht. Man werde das schriftliche Urteil nun prüfen und dann über Rechtsmittel entscheiden, sagte ein Unternehmenssprecher. Vor Esprit war die Arena nach der Airline LTU benannt, die von Air Berlin geschluckt wurde.