Düsseldorf Falscher Pilot bleibt weiter in Haft

Alte Strafe ist bald abgelaufen. Aber die neue Betrugs-Anklage der Staatsanwaltschaft ist schon lange fertig.

Foto: Johannes Galert

Düsseldorf. Marc G. hat schon eine Menge Berufe gehabt; Pilot, Arzt und zuletzt Staatsanwalt. Das hatte sich der Hochstapler aber alles nur ausgedacht. Zurzeit firmiert der 26-Jährige auf seiner Facebook-Seite als Broker für eine Investment-Firma. Den Beruf dürfte Marc G. allerdings von seiner Gefängniszelle aus nur schwer ausüben können. Und dort wird er vorerst bleiben. Denn nach dem gestrigen Haftprüfungstermin vor dem Landgericht wurde Marc G. vorerst nicht auf freien Fuß gesetzt.

Als falscher Pilot hatte der junge Mann bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Im Internet hatte er sich Uniformen bestellt und nicht bezahlt. So kostümiert versuchte Marc G. nicht nur Frauenherzen zu brechen, sondern beging auch allerlei Betrügereien. Er ließ sich als Pilot Tankrechnungen auf den Namen einer Fluggesellschaft anlegen, machte Kaufverträge für zwei Porsche mit Luxusausstattung, die er nicht bezahlen konnte, und orderte jede Menge weitere Waren im Netz, ohne jemals die Rechnung zu begleichen.

Trotz der vielen Straftaten drückte der Amtsrichter noch einmal ein Auge zu und verurteilte den 26-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe — allerdings unter strengen Auflagen. Der Hochstapler durfte keine Bestellungen im Internet mehr aufgeben. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass Marc G. sich nicht mehr auf den Flughäfen Düsseldorf, Köln und Frankfurt aufhalten dürfe.

Doch die guten Vorsätze hielten nicht lange an. Denn sehr schnell zog es den Betrüger in seinen alten „Beruf“. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestellte er schon kurz nach der Haftentlassung wieder eine Pilotenuniform im Internet.

Außerdem wechselte Marc G. noch einmal das Genre. Da er inzwischen über jede Menge juristischer Erfahrung verfügt, gab der 26-Jährige sich als Bonner Staatsanwalt aus. Seinen echten Kollegen gefiel das gar nicht. Darum landete der Hochstapler wieder im Gefängnis.

Dagegen geht Marc G. nun vor. Denn die ursprüngliche Haftstrafe hat er jetzt bald verbüßt. „Wir haben Überhaft beantragt“, erklärte Christoph Kumpa, der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Das heißt, der 26-Jährige würde gleich wieder in Untersuchungshaft wandern, denn die neue Anklage liegt bereits seit September vergangenen Jahres vor. Eine sofortige Entlassung wurde abgelehnt. Stattdessen will das Landgericht schriftlich entscheiden.