Faustschlag verändert zwei Leben

Streit um Wildpinkeln endet tragisch. Das Opfer ist für immer gelähmt.

Düsseldorf. Es war nur ein Faustschlag. Aber der veränderte zwei Leben in wenigen Augenblicken. André G. (34) sitzt seitdem im Rollstuhl, kann nicht mehr richtig sprechen und wird sein Leben lang behindert sein. Radislav B. (30, Name geändert) ist nicht nur vorbestraft, er muss damit rechnen, noch viele Jahre lang die Folgekosten für seinen Ausraster tragen zu müssen.

Er war im Oktober vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Zu der verhängnisvollen Begegnung kam es am Karnevalssonntag vor zwei Jahren. André G. kam mit zwei Freunden von einem Biwak. Auf einem Tankstellengelände an der Elisabethstraße wollte er sich erleichtern. Es kam zu einem heftigen Streit mit Radislav B., der damals noch als Pizzafahrer unterwegs war.

„Da waren Frauen und Kinder unterwegs“, erklärte der 30-Jährige am Montag. André G. sei auf ihn zugekommen und habe den Arm gehoben: „Ich wollte mich nur wehren.“ . Einmal schlug der Pizzabote zu. Doch sein angetrunkener Kontrahent fiel so unglücklich auf den Kopf, dass er schwerste Gehirnverletzungen davontrug.

André G. konnte der Verhandlung am Montag kaum folgen und nur Fragen der Richterin beantworten. „Wie soll ich das sagen?“, fragte er immer wieder, an den Vorfall selbst hat der 34-Jährige kaum noch Erinnerungen.

Er wird vermutlich sein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen sein und nie mehr arbeiten können. André G.: „Das ist für mich alles sehr anstrengend hier. Ich bin froh, wenn endlich wieder Ruhe einkehrt.“

Ein Polizeibeamter (43), der an der Elisabethstraße wohnt, hatte den Streit zufällig mitbekommen. „Es war ein Faustschlag von unten nach oben“, schilderte er am Montag. Dass André G. die Hand gehoben hatte, daran konnte er sich nicht erinnern.

Da der Polizeibeamte ein unabhängiger Zeuge war, der zu keinem der beiden Lager gehörte, hatte seine Aussage besonderes Gewicht. Am Ende zogen Staatsanwaltschaft und der Angeklagte, der bislang noch nie negativ aufgefallen ist, ihre Berufung zurück. Es bleibt bei dem Urteil des Amtsgerichts.