Polizist soll jungen Mann sexuell genötigt haben
Der Beamte wurde vom Dienst suspendiert, die Ermittlungen zum Fall laufen noch.
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Polizei ermittelt seit dem Wochenende wegen eines schier unglaublichen Verdachts in den eigenen Reihen. Am Samstagabend erschien auf der Wache am Jürgensplatz ein junger Mann und gab an, in einer anderen Dienststelle von einem Polizisten sexuell genötigt worden zu sein.
Er habe zuvor, so sagte er, eine Anzeige wegen Fahrraddiebstahls erstatten wollen. Doch dann habe ihn der diensthabende Polizist genötigt, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Ob an sich selbst oder an dem Beamten, dazu will sich Polizeisprecher Markus Niesczery nicht äußern.
Auch nicht dazu, wie der Polizist Druck auf sein vermeintliches Opfer ausgeübt haben soll. Nur so viel: „Wir gehen nicht davon aus, dass es zu Gewaltanwendung kam.“
Der Fall wäre, sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, eine absolute Ausnahmeerscheinung in NRW, sagen Sicherheitsexperten. Kripo und die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen übernommen hat, untersuchen den Sachverhalt jetzt. „Wir nehmen die Anschuldigungen gegen den Beamten sehr ernst“, macht Niesczery deutlich.
Der junge Mann — laut Polizeiangaben Mitte zwanzig — war offenbar nicht alkoholisiert oder Ähnliches. Eine kriminalistische Spurensicherung hat stattgefunden. Ob dabei DNA-Spuren gefunden wurden, bleibt unklar.
Gegen den Polizisten, über den keine weiteren Details zu erfahren waren, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er ist vorerst vom Dienst suspendiert. „Er lässt sich zur Sache nicht ein“, erklärt Niesczery. Ob er in der Vergangenheit schon auffällig war oder es ähnliche Vorwürfe gegen ihn gab, das will der Polizeisprecher nicht kommentieren.
„Die Düsseldorfer Polizei muss den Sachverhalt jetzt konsequent ermitteln“, stellte Wolfgang Beus, Sprecher des Innenministeriums, am Montag klar. Er lobte ausdrücklich, dass die Ermittler sofort Spuren am mutmaßlichen Tatort untersuchten und der Polizist bis auf Weiteres nicht mehr arbeiten darf.