Florapark-Mord: Zeugin verwarnt
Justiz: Eine 19-Jährige wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.
Düsseldorf. Zwei Jahre nach dem Mord an dem Gewerkschaftssekretär Hans Will ist am Montag eine 19-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung vom Amtsgericht verwarnt worden. Sie musste sich verpflichten, ihrer gerade erst begonnenen Ausbildung als Altenpflegerin mindestens sechs Monate nachzugehen und in zehn Beratungsstunden sich helfen zu lassen, ihr Trauma zu verarbeiten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sie zugesehen, wie ihre Freunde den 54-Jährigen im Florapark niederschlugen, würgten und eine Parkbank auf ihn fallen ließen. Die junge Frau habe weder eingegriffen noch die Polizei gerufen. Die beiden jungen Männer (19 und 21) wurden bereits wegen Mordes zu je zehn Jahren Haft verurteilt.
Die junge Frau hatte ihr Gesicht im Arm ihres Freundes vergraben, als der andere Täter auf Hans Will einschlug und eine Parkbank auf ihn fallen ließ. Sie gab an, "Lass ihn doch" gerufen zu haben, sich aber nicht habe durchsetzen können. Nach einem Blick auf das blutende und regungslose Opfer habe sie sich dann aber nach Hause bringen lassen.
Die Anklage ging davon aus, dass sie über die weitere Attacke ihrer Freunde über das Handy informiert worden war: Nachdem die Männer bereits nach Hause gegangen waren, kehrten sie zurück an den Tatort und warfen ihr Opfer in den Teich, drückten ihn unter Wasser. Wenig später gingen sie abermals zurück in den Florapark, diesmal mit einem Messer im Gepäck. Sie stachen 26-mal auf ihn ein.
Die junge Frau beteuerte vor Gericht, sie habe ihrem Kumpel am Telefon keinen Glauben geschenkt. Er habe häufig Scherze getrieben, an einen Mord habe sie niemals geglaubt. Zu spät habe sie erkannt, dass sie damals einen Mord hätte verhindern können. Die junge Frau ist seit dem Vorfall schwer traumatisiert.