Flughafen Düsseldorf Zoll findet mehr als 860.000 Euro Bargeld bei Reisendem

Düsseldorf · Bei einem Franzosen hat der Zoll 864.415 Euro Bargeld gefunden. Das Geld war auf spezielle Art getarnt.

Das Geld war in Büchern getarnt.

Foto: Zollfahndungsamt Essen

Zollbeamte haben bei einem Mann am Düsseldorfer Flughafen eine große Bargeldsumme gefunden. Wie das Zollfahndungamt Essen am Montag mitteilte, wurden bereits am 10. November insgesamt 864.415 Euro in Gepäckstücken eines 26-jährigen Franzosen mit chinesischer Abstammung gefunden. Der Mann wollte über Russland nach China reisen.

Bei einer Gepäcknachkontrolle habe man in einem Koffer zehn als chinesische Bücher getarnte Bargeldpakete gefunden, so das Zollfahndungsamt. Dabei habe es sich um 634.000 Euro gehandelt. Dann sei festgestellt worden, dass der Franzose einen weiteren Koffer aufgegeben hatte. Dieser sei ausgeladen und untersucht worden. In dem zweiten Koffer hätten sich weitere fünf als Bücher getarnte Bargeldpakete mit 223.960 Euro befunden. Des Weiteren habe der Mann in seiner Geldbörse nochmal mehr als 6000 Euro in bar gehabt. Der französische Passagier habe somit nicht nur insgesamt 864.415 Euro Bargeld entgegen den Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung bei der Ausreise nicht ordnungsgemäß angemeldet, so der Zoll, sondern das Bargeld auch noch besonders versteckt. Daher hätten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmittel bei der Ausreise gegen den Mann eingeleitet.

Der Reisende habe keine Angaben bezüglich der Herkunft, der Eigentümer sowie zum Verwendungszweck des Bargeldes machen können. Er habe lediglich angegeben, dass das Geld nicht ihm gehöre, er habe es bei verschiedenen chinesischen Landsleuten eingesammelt. Die zuständige Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Zoll/Polizei habe den Fall übernommen, da neben der unterlassenen Bargeldanmeldung auch der Verdacht der Geldwäsche im Raum stehe.

Die sichergestellte Summe lag bei mehr als 860 000 Euro.

Foto: Zollfahndungsamt Essen

Der Mann habe seine Reise anschließend fortsetzen können. Das Geld sei bis zur vollständigen Klärung der Herkunft sichergestellt worden.

Der Zoll weist darauf hin, dass Zahlungsmittel über 10.000 Euro – auch bei Reisen innerhalb der EU – mündlich und auf Verlangen angemeldet werden müssen. Diese Kontrollen dienten dazu, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie zum Beispiel dem Drogenhandel aufzuspüren.

(red)