Gericht: 58-Jährige setzte Rollstuhl als Waffe ein

Ladendiebin verletzt Verkäuferin am Schienbein.

Düsseldorf. Es gibt Waffen, die können nicht beschlagnahmt werden. Zum Frontalangriff auf zwei Verkäuferinnen setzte eine Kosmetikerin ihren Rollstuhl ein, nachdem sie ein paar Schuhe stehlen wollte und dabei auf frischer Tat ertappt worden war.

Wegen schweren räuberischen Diebstahls hatte sie darum einen Strafbefehl über sechs Monate Haft mit Bewährung bekommen. Dagegen hatte die 58-Jährige Einspruch eingelegt.

Zur Verhandlung erschien sie allerdings am Dienstag nicht — angeblich hatte die Frau auf dem Weg ins Gericht einen Unfall. Ob das wirklich stimmt, ist noch unklar.

Am 24. Mai hatte die schwer gehbehinderte Frau in einem Kaufhaus an der Schadowstraße ein paar Schuhe für 29 Euro angezogen. Ohne zu bezahlen, wollte die Kosmetikerin das Geschäfte verlassen. Als sie ihren Rollstuhl an der Kasse vorbei schob, wurde sie von zwei Verkäuferinnen gestoppt. Mehrfach fuhr die 58-Jährige ihren Rollstuhl mit Schwung gegen das Schienbein der einen Frau, die andere konnte gerade noch ausweichen. Die Flucht gelang ihr trotzdem nicht. Die bislang nicht vorbestrafte Frau wurde festgenommen.