Gestohlenes Hündchen weitervermittelt: Wem gehört „Skippy“?

Ehemaliger Besitzer will vom Tierschutzverein die Adresse des neuen Besitzers. Prozess vor dem Amtsgericht ging nicht zu Ende.

Foto: B. Kirchner

Steve Little und seine Tochter Sophia sind verzweifelt. Seit fast einem Jahr haben sie ohren Chihuaua „Skippy“ nicht mehr gesehen. Im Oktober vergangenen Jahres wurde die damals fünf Monate alte Hündin gestohlen und landete beim Düsseldorfer Tierschutzverein. Der fand sehr schnell ein neues Zuhause für den kleinen Hund. Doch damit will sich Steve Little auf keinen Fall abfinden. Er fordert, dass der Tierschutzverein den Namen des neuen Besitzers heraus gibt. Das will der 42-Jährige vor Gericht durchsetzen. gestern begann der Prozess.

Auf kuriose Weise war der Vierbeiner im September vergangenen Jahres aus der Kölner Wohnung verschwunden. Die Cousine der Ex-Verlobten des Amerikaners hatte „Skippy“ einfach mitgenommen. Danach fehlte zunächst jede Spur von dem Chihuahua. Erst später erfuhr die Familie, was geschehen war.

Die „Entführerin“ war wenig später in eine Polizeikontrolle geraten. Dabei kam heraus, dass sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat. Die Frau wurde ausgewiesen und unterschrieb für „Skippy“ eine so genannte Verzichtserklärung, obwohl ihr der Hund gar nicht gehörte. Das heißt, sie war einverstanden, dass der Vierbeiner an eine neue Familie weitergegeben werden konnte.

Die Polizei brachte den Chihuaua dann zum Tierschutzverein. „Nach zwei oder drei Tagen hatten wir sie vermittelt. Für kleine Hunde haben wie eine lange Warteliste“, sagt Frank Gassmann, der Leiter des Düsseldorfer Tierheims. Er hält es für falsch, wenn „Skippy“ jetzt wieder aus seiner gewohnten Umgebung gerissen würde: „Sie war damals fünf Monate alt und noch ein Welpe. Die Hündin hat sich eingelebt und sollte lieber bei ihrem neuen Besitzer bleiben.“

Gestern ging es erst einmal darum, ob Steve Little überhaupt nachweisen kann, dass ihm der Chihuahua gehört hat. Eine Züchterin bestätigte, dass der 42-Jährige den Hund für 550 Euro gekauft und bar bezahlt hat. Das schien dem Gericht auch glaubhaft.

Ob der Tierschutzverein die Adresse tatsächlich herausgeben muss, wollte die Richterin noch nicht entscheiden. Stattdessen sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Ein Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht fest.