Düsseldorf Gründgens-Platz: Geisel bezieht Stellung

Oberbürgermeister sieht kein Problem mit dem Urheberrecht — die Gegenseite widerspricht.

Düsseldorf. Die Stadtspitze sieht nach wie vor kein Problem für die Planung des Ingenhoven-Tals (Kö-Bogen, zweiter Bauabschnitt). Wie berichtet, ist die Familie von Schauspielhaus-Architekt Bernhard Pfau der Ansicht, dass der Gründgens-Platz urheberrechtlich geschützt sei. Die geplante Verkleinerung der Fläche durch einen Neubau sei ohne Zustimmung der Familie nicht zulässig.

Dieser Ansicht widerspricht Ob Thomas Geisel gegenüber der WZ: Zum einen sei Pfau gar nicht mit der Gestaltung des Platzes beauftragt gewesen, er habe sich später sogar unzufrieden darüber geäußert. Zum anderen beruft sich Geisel auf eine Formulierung im Architektenvertrag, wonach der Auftraggeber (also die Stadt), berechtigt sei, „an dem Werk selbst Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht die baukünstlerische Form des Werkes beeinträchtigen“. Dieser Fall liegt nach Geisels Ansicht vor, weil das Gebäude selbst nicht verändert werden soll, sondern nur der Platz.

Und selbst wenn es anders wäre, sähe der Vertrag nur vor, den Architekten zu Lebzeiten angemessen einzubinden. Pfau starb 1989. Geisel folgert: „Die Rechtsgrundlage ist eindeutig.“

Dem widerspricht Melanie Plaizier, Sprecherin der Pfau-Erben. Nach ihrer Lesart würde die baukünstlerische Form durch das Ingenhoven-Tal sehr wohl beeinträchtigt, denn der Gründgens-Platz sei — ebenso wie die Tiefgarage — „Teil des gesamten Ensembles“, dies habe auch die Denkmalbehörde so festgestellt. Wichtig sei dabei die räumliche Situation, nicht die kleinteilige Gestaltung des Platzes. Die habe Pfau in der Tat nicht gefallen.

Im Übrigen beruft sie sich auf Paragraf 9 des Architektenvertrages: „Wegen der Rechte des Urhebers verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.“ Plaizier folgert: „Das Urheberrecht ist nach Bernhard Pfaus Tod auf die Erben übergegangen.“