Düsseldorf Handwerker zu teuer? Schlichter hilft im Streitfall
Die Schlichtungsstelle bei der Düsseldorfer Handwerkskammer versucht, im Zweifelsfall zu vermitteln.
Düsseldorf. Das hat wohl jeder schon erlebt, der häufiger mal einen Handwerker beauftragt: Am Ende der Arbeit des ausführenden Betriebs steht eine Zahl auf der Rechnung, die so nicht vereinbart war. Das ist der Klassiker unter Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern und Kunden, die im Konflikt die so genannte Vermittlungsstelle der Handwerkskammer anrufen können, bevor es zum Rechtsanwalt geht.
Ansprechpartner in der Kammer am Georg-Schulhoff-Platz ist unter anderem Michael Bier. „Wir versuchen zu helfen, dass das Gespräch wieder aufgenommen werden kann“, sagt der Abteilungsleiter der Rechtsberatung. Eine andere Aufgabe habe die Vermittlungsstelle nicht. Ein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren werde nicht angeboten. „Wir sind auch schon dann sofort draußen, wenn der Anwalt bereits eingeschaltet ist oder im Laufe des Gesprächs eingeschaltet wird.“
Häufig führe eine „Nachverhandlung“ einer Leistung zu den Problemen — beispielsweise, wenn der Kunde noch einen Ergänzungswunsch zum ursprünglichen Auftrag habe und nur zwischen Tür und Angel darüber geredet werde, dass der Preis sich dadurch erhöhe. „Oftmals ist das ein Missverständnis“, sagt Bier.
In einem Gespräch könnten womöglich dann die verhärteten Fronten aufgeweicht werden. Zuvor werde aber jede Partei gebeten, den Sachverhalt kurz darzustellen. „Wenn das dann in einem Tennisspiel endet, mache ich mit beiden Parteien einen Termin in der Kammer.“
Etwa ein Drittel der Fälle könnte so außergerichtlich geklärt werden (siehe Kasten). Und nicht unbedingt sei es am Ende so, dass der Kunde tatsächlich mehr zahlen müsse. Es müsse klar sein, dass er eine zusätzliche Leistung in Auftrag gegeben habe.
Häufig liege die Schuld aber auch beim Kunden. Wegen der Unkenntnis, was alles berechnet werden kann — und dann tatsächlich zum Staunen des Auftraggebers auf dem Papier steht. Hier dreht sich der Streit häufig um die Anfahrtzeit — oder die so genannten Rüstzeiten. Ein Handwerker, der besonderes Material für die Arbeiten benötige und die Fahrzeuge entsprechend beladen müsse, dürfe diese Kosten geltend machen. „Das fließt in die Rechnung mit ein.“
Weitere Streitpunkte: Angeblich oder tatsächlich schlechte Leistungen des Handwerkers, Gewährleistungen (falls Mängel auftauchen) und „Preisdrücker“ unter den Kunden.
Grundsätzlich ist die Vermittlungsstelle der Kammer eine Aufgabe, die der Gesetzgeber fordert — sanktionierende Kompetenzen hat sie aber nicht. Bier: „Die Kunden rufen an und denken häufig, wir sind eine Aufsichtsbehörde.“ Vielmehr gehe es nur um die Hoffnung auf Vermittlung: „Ich höre mir das immer an, aber ich bewerte die Sachverhalte nicht“, sagt Michael Bier.