Gericht Hat Rapper Kollegah den Satan glorifiziert?
Düsseldorf · Im Frühstücksfernsehen von Sat 1 war das behauptet worden. Der Rapper klagt.
Das Frühstücksfernsehen von Sat.1 mit seiner Moderatorin Vanessa Blumhagen hat viele Fans. Doch Rapper Kollegah gehört vermutlich nicht dazu. Und ausgerechnet ihm wird in einem Beitrag vorgeworfen: „Er glorifiziert den Satan“ und „Er verherrlicht den Satan“. Das will der Rapper nicht auf sich sitzen lassen und verklagt den Sender und dessen bekannte Moderatorin.
Hintergrund für diese Behauptung ist ein Beitrag von zwei Journalisten, die sich in die Coaching-Kurse von Felix Blume, wie Kollegah bürgerlich heißt, einschleusten. Für 2500 Euro – so ergab die Recherche – melden sich immer wieder vor allem junge Männer zwischen 18 und 28 Jahren zu den Kursen an. Im sogenannten „Alpha-Mentoring-Programm“ wollen sie lernen, ihr Leben zu ändern, Gewinner zu werden. Laut Bericht sprächen vor allen unsichere und gefährdete junge Männer auf das Programm an.
Die Journalisten erfanden einen jungen Mann und stimmten Handy-Nummer, E-Mail und Social-Media-Auftritte auf den zukünftigen Kursteilnehmer ab. Und so hörten sie von einer Weltordnung, die wie ein Pyramidensystem aufgebaut ist. Und an der Spitze stünden Menschen, die direkte Instruktionen von Satan bekämen.
Die Journalisten befragten Experten zu den Seminaren. Die seien der Meinung, dass es sich hier um eine „Guru-Bewegung“ und Gehirnwäsche handele. Und im Frühstücksfernsehen wurde entsprechend kommentiert: Kollegah „glorifiziert den Satan“ und verherrliche ihn.
Das ging dem Rapper und Coach zu weit. Er klagte. Weil man die richtige Adresse der Moderatorin Vanessa Blumhagen nicht herausfand, wurde das Verfahren gegen sie vom Gericht abgetrennt. Es bekommt ein anderes Aktenzeichen, und dann wird die Klage vom Gericht zugestellt.
Unterdessen wurde das Verfahren gegen den Sender erörtert. Der Anwalt von Kollegah meinte, dass die Äußerung seines Mandaten gerade keine Glorifizierung von Satan sei, sondern genau das Gegenteil. Das sah die Anwältin der Gegenseite anders, denn schließlich sei ja Ziel der Seminare, die Teilnehmer an die Spitze der Pyramide zu führen.
Das Gericht hat jedenfalls jetzt zu prüfen, ob die Bemerkung eine zulässige Meinungsäußerung ist. Man signalisierte schon, dass man auf der Seite des Senders stehe. Entschieden wird aber erst Ende des Monats.