Streit um Haus-Neubau in Urdenbach Architekt wehrt sich gegen Vorwürfe

Düsseldorf · Die für das Bauvorhaben zuständige Bezirksvertretung 9 hatte im August 2023 nicht nur einstimmig den Abriss des alten Wohnhauses - ein Fertighaus in Holzbauweise aus den 1980er Jahren - an der Jägerei 12 genehmigt, sondern auch einstimmig dem Bauantrag für den Neubau zugestimmt.

Der Neubau ist nur unwesentlich höher als das Haus davor.

Foto: Andrea Röhrig

(rö) Die überwiegend positiven Nachrichten in den sozialen Netzwerken zu dem Hausneubau in der Straße Jägerei im Urdenbacher Dorfkern hat den Meerbuscher Architekten Ingo Eichmann vom Büro E2-Architekten ein wenig versöhnt. Denn natürlich habe er einen Ruf zu verlieren, wenn Nachbarn solch massive Kritik übten wie jetzt geschehen, sagt er.

Eines stellt Eichmann bei einem Besuch vor Ort sogleich klar: Die für das Bauvorhaben zuständige Bezirksvertretung 9 hatte in ihrer Sitzung im August 2023 nicht nur einstimmig den Abriss des alten Wohnhauses – ein Fertighaus in Holzbauweise aus den 1980er Jahren – an der Jägerei 12 genehmigt, sondern auch einstimmig dem Bauantrag für den Neubau zugestimmt, der derzeit auf dem Grundstück gebaut wird. „Wir haben uns in allen Punkten eng mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt“, sagt Eichmann. Und dabei sei auch der schwarz schimmernde Klinkerstein genehmigt worden. „Damit haben wir sowohl die dunkle Klinkerfassade des Mehrfamilienhauses schräg gegenüber als auch die Klinkerwand an der alten Apotheke am Ende der Jägerei aufgenommen“, so der Architekt. Für die jetzt gewählte Farbe habe sich der Bauherr ausgesprochen.

Eichmann wirbt zudem dafür, dass alle Kritiker erst einmal die Fertigstellung abwarten. Das gelte besonders für die Maße des Hauses: „Dort steht derzeit entlang der Straße ein 1,20 Meter breites Schwerlastgerüst, das mit der Abstandsfläche zum Haus dieses um rund 2,40 Meter verbreitert. Wenn das Gerüst erstmal weg ist und dann auch die Fenster drin sind, sieht das alles schon ganz anders aus.“ Und auch dann werde ersichtlich, dass man mit der Höhe – daran hatte sich ein Nachbar unter anderem gestoßen – kaum über der der beiden angrenzenden Nachbarhäuser liege.

Der Bezug soll Anfang 2025 erfolgen. So hätte die Familie, die dort mit ihren drei Kindern einziehen will, nach dem vor Ort geltenden Baurecht ein Haus mit zwei Vollgeschossen, mit einer vorgegebenen Höhe pro Geschoss von jeweils 2,40 Meter plus Dach, bauen dürfen. Sie habe sich aber aus freien Stücken dagegen entschieden, damit sich das Gebäude in die Nachbarschaft gut einpasse, berichtet der Architekt. Stattdessen ist jetzt nur ein Vollgeschoss plus ein bewohnbares Dachgeschoss geplant, sagt Eichmann. Damit werde das Haus einen guten Meter höher als das rechter Hand liegende Nachbarhaus.

Der Neubau passe sich aber bestens ins Straßenbild ein, hatte bereits die Bauverwaltung in der Vorlage für die BV 9 argumentiert: Die umliegenden Gebäude hätten höhere Bautiefen und Bauhöhen als das geplante.

Einem von einem Nachbarn gestellten Eilantrag für einen sofortigen Baustopp sieht Ingo Eichmann gelassen entgegen: „Wir halten uns an alle Vorgaben.“

(rö)