Heinz Nieder geht in Revision

Der wegen sechsfachen Mordes verurteilte Angeklagte habe gegen das Urteil des Duisburger Landgerichts Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Duisburg. Die verheerende Explosion in einem Düsseldorfer Mietshaus mit sechs Toten wird voraussichtlich erneut den Bundesgerichtshof beschäftigen. Der wegen sechsfachen Mordes verurteilte Angeklagte habe gegen das Urteil des Duisburger Landgerichts Revision eingelegt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Anfrage. Der Bundesgerichtshof hatte bereits zwei Urteile des Düsseldorfer Landgerichts in dem Fall aufgehoben.

Der 48-jährige damalige Hausbesitzer war am vergangenen Freitag in Duisburg wegen sechsfachen Mordes schuldig gesprochen worden - fast elf Jahre nach der Gasexplosion. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere seiner Schuld fest, erließ aber wegen der überlangen Verfahrensdauer vier Jahre der Haftstrafe. Bis das Urteil rechtskräftig wird, bleibt der verurteilte Mörder in Freiheit, weil das Bundesverfassungsgericht seine Entlassung nach mehr als acht Jahren Untersuchungshaft angeordnet hatte.

Als Motiv der Tat, bei der das vierstöckige Mietshaus nachts über den schlafenden Mietern zusammengestürzt war, nannte das Gericht "wirtschaftliche Erwägungen". Heinz N. habe die Mieter aus den Wohnungen des unrentablen Hauses vertreiben wollen. Der 48-Jährige hatte beteuert, dass er weder einen Menschen töten noch das Haus habe zerstören wollen. Es sei lediglich eine leichte "Verpuffung" geplant gewesen. Aus Sicht des Gerichts hatte der Hausbesitzer den Tod der Mieter dabei aber "billigend in Kauf genommen".