Hells Angels: Prozess um Schüsse im Club
Fünf mutmaßliche Hells Angels sollen nachts den Lion Club angegriffen haben. Der Türsteher hatte in Notwehr geschossen.
Düsseldorf. Gemeinschaftliche Sachbeschädigung ist übrig geblieben von den Vorwürfen der Fahnder gegen die Hells Angels. Was in der Neujahrsnacht vergangenen Jahres an der Bolkerstraße passierte, sorgte allerdings überregional für Aufsehen. Denn es wurde befürchtet, dass der „Rocker-Krieg“ aus den Nachbarstädten auch nach Düsseldorf überschwappen könnte. Mitglieder der Hells Angels sollen versucht haben, den Lion Club zu stürmen, weil der Türsteher angeblich zur Konkurrenz gehörte. Der 32-Jährige schoss zurück. Seit gestern müssen sich fünf mutmaßliche Rocker im Alter von 26 bis 47 Jahren vor dem Amtsgericht verantworten.
Mit Heizpilzen und Absperrgittern soll das Quintett in den frühen Morgenstunden am Neujahrstag versucht haben, die Tür des Clubs zu rammen. In dem Lokal hatte sich der 32-jährige Türsteher verbarrikadiert, der angeblich Verbindungen zu den Bandidos haben soll. Der war offenbar auf solche Angriffe vorbereitet und hatte eine Waffe dabei. Mehrfach gab er Schüsse durch die Tür ab. Eine Kugel traf einen der Angreifer in den Oberschenkel. Ein völlig unbeteiligter 24 Jahre alter Altstadtbesucher wurde durch einen Streifschuss verletzt.
Gegen den 32-Jährigen kam es nicht einmal zu einem Prozess. Weil der Mann in Notwehr gehandelt habe, wurden die Ermittlungen wegen versuchten Totschlags eingestellt. Übrig blieb der Verstoß gegen das Waffengesetz. Dafür wurde der Türsteher per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verdonnert. Die Tatwaffe wurde übrigens von der Polizei nie gefunden.
Offenbar hatte der Amtsrichter jetzt gehofft, das Verfahren zügig beenden zu können. Denn zum Prozessauftakt waren keine Zeugen geladen. Daraus wurde nichts. Nachdem die Anklage verlesen war, fand ein so genanntes Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen statt. Doch Anwälte, Staatsanwaltschaft und das Gericht konnten sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Nun wird der Richter einen neuen Termin für die Verhandlung festlegen. Dann muss vermutlich auch der Türsteher in den Zeugenstand.