Hundemord-Prozess endet mit Freispruch
Mischling stürzte aus viertem Stock. 36-Jähriger war angeblich nicht zu Hause.
Düsseldorf. Heike S. ist selbst aktive Tierschützerin. Den 24. August vergangenen Jahres wird die Verkäuferin niemals vergessen. Als sie auf dem Weg zur Arbeit über die Stresemannstraße lief, hörte sie plötzlich ein verzweifeltes Jaulen. Augenblicke später sah sie einen Hund, der durch die Luft flog: „Es war ein fürchterliches Geräusch, als das Tier auf dem Gehweg aufschlug“, schildert die 57-Jährige das Geschehen.
Die Frau kümmerte sich um Kali, bis die Hündin wenige Minuten später die Augen für immer schloss. Für den Tod des Vierbeiners musste sich Alexander N. am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, Kali aus dem Fenster im vierten Stock geworfen zu haben.
Der 36-Jährige, der gerade eine Ausbildung zum Finanzberater macht, beteuerte, das Tier nicht getötet zu haben: „Ich kenne Kali länger als meinen eigenen Hund. Es ist völlig unmöglich, dass ich so etwas tun würde.“ Der Schäferhund-Mischling sei schon öfter bei ihm in Pflege gewesen, wenn sein Kumpel Urlaub mache. Als er das Haus verließ, sei alles in Ordnung gewesen. Erklären könne er sich das nur mit einem Unfall. Möglicherweise habe Kali nach draußen gesehen und der Durchzug habe das Fenster zugedrückt.
Allerdings hatte Heike S. kurz vor dem Todessturz eine Männerstimme bemerkt, die „Raus, raus, raus“ gerufen habe. Ein anderer Passant hatte ebenfalls das Jaulen gehört und gesehen, wie Kali verzweifelt versuchte, am Fenster-Sims Halt zu finden. Dass das Tier gestoßen wurde, hatte aber auch der Zeuge nicht beobachtet.
Ein Veterinär schloss aus, dass die sieben Jahre alte Kali sich freiwillig in die Tiefe gestürzt hat: „Hunde in dem Alter können Gefahren sehr gut einschätzen. Die springen nicht aus dem Fenster und fallen auch nicht.“ Auch sei nicht bekannt, dass die Vierbeiner an Depressionen leiden würden. Lebensmüde Hunde seien ihm noch nicht untergekommen. Für möglich hielt der Tierarzt lediglich einen Unglücksfall, zumal sich in der Wohnung noch ein zweiter Vierbeiner befand.
Letztlich konnte das Gericht nicht klären, ob Alexander N. die Wohnung schon verlassen hatte, oder einfach nicht öffnete, als die Polizei an seiner Tür klingelte. Dazu gab es auch keine Zeugenaussagen.
Die Staatsanwältin hielt es trotzdem für erwiesen, dass der 36-Jährige Kali aus dem Fenster geworfen hatte und forderte sechs Monate Haft. Amtsrichter Dirk Kruse hatte allerdings Zweifel. Darum gab es am Ende einen Freispruch aus Mangel an Beweisen für den Angeklagten.