Mit den Worten „Ich stech' dich ab“ soll der 53-jährige Mitarbeiter des Landeskriminalamts seinen Vorgesetzten im vergangenen Dezember am Telefon bedroht haben.
Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe und klagte gegen die Kündigung. Hintergrund des Streits sollen frühere Konflikte zwischen den beiden im Vorfeld einer Personalratswahl gewesen sein. Derzeit prüft das Land, ob sich der Telefonanruf auf den Angestellten zurückverfolgen lässt. Davon hinge schließlich ab, ob die Kündigung wirksam sei, so der Richter.
Der Kläger lehnte eine gütliche Einigung ab, wenn sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalte. „Ich bin unrechtmäßig entlassen worden“, sagte er während der Verhandlung. Das Verfahren wird im März fortgesetzt. Der Anwalt des Klägers wollte sich zum Ausgang des Güteverfahrens nicht äußern.