Mehrere Schüler klagten anschließend ebenfalls über Ohrenschmerzen.
Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und wegen des Verdachts der Körperverletzung aufgenommen. Die Ermittlungen richten sich gegen zwei 15- und 16-Jährige Schüler.
Im Rahmen des Einsatzes wurden auch die Spezialisten des LKA angefordert. Die Untersuchungen vor Ort ergaben, dass es sich bei dem Knallkörper um einen illegalen Böller handelt. Der Erwerb und der Besitz sind strafbar.