Bundespolizist wird aufmerksam Jugendliche attackieren 51-Jährigen in der S8

Düsseldorf · Bei einer Auseinandersetzung in einer S-Bahn ist ein 51-Jähriger verletzt worden. Ein Bundespolizist ist auf dem Weg zum Dienst eingeschritten.

 Ein 51-Jähriger Reisender ist von zwei Jugendlichen im Alter von  17 und 18 Jahren attackiert worden.

Ein 51-Jähriger Reisender ist von zwei Jugendlichen im Alter von  17 und 18 Jahren attackiert worden.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Ein 51-Jähriger Reisender ist von zwei Jugendlichen im Alter von  17 und 18 Jahren attackiert worden, teilte die Polizei mit. Am Donnerstagmorgen um 07.15 Uhr, in der S8 auf dem Weg von Wuppertal Hauptbahnhof bis Düsseldorf Hauptbahnhof sei der 51-Jährige geschlagen, bespuckt und mit Tierabwehrspray angegriffen worden. Ein Bundespolizist schritt ein und führte die Tatverdächtigen einem Strafverfahren zu.

Laut Polizei kam es zu dem Vorfall, da der 51-Jährige beim Aussteigen im Düsseldorfer Hauptbahnhof aus der voll besetzten Bahn einen der Jugendlichen berührte. Der 18-Jährige beleidigte daraufhin den Mann als Rassisten und spuckte ihm ins Gesicht. Der andere junge Mann zog dem Geschädigten seine Wollmütze ins Gesicht und schlug anschließend mehrmals von hinten auf ihn ein. Als der Düsseldorfer die Mütze wieder hochzog, wurde ihm durch den 18-Jährigen zweimal Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht. Nun setzte sich der 51-Jährige mit Faustschlägen zur Wehr.

Mitreisende machten einen anwesenden uniformierten Bundespolizisten auf die Auseinandersetzung aufmerksam. Der Beamte, der sich auf dem Weg zum Dienst befand, konnte die bereits flüchtenden Tatverdächtigen stellen. Das eingesetzte Tierabwehrspray wurde in einem Mülleimer auf dem Bahnsteig sichergestellt.

Der Geschädigte zog sich eine starke Augenreizung und zudem vermutlich eine Fraktur an der linken Hand zu. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die beiden Tatverdächtigen wurden zur Identitätsfeststellung auf die Dienststelle gebracht. Haftgründe bestanden nicht, sodass sie nach der Einleitung des Strafverfahrens wegen der gefährlichen Körperverletzung entlassen wurden.

(red)