Junge darf kein Waldkind sein
Kein Anspruch auf Platz im Waldkindergarten, Klage erfolglos.
Düsseldorf. Ein Platz im Waldkindergarten lässt sich nicht einklagen. Am Montag scheiterte eine Psychotherapeutin (46) mit ihrer Klage vor dem Düsseldorfer Landgericht. Die Mutter hatte mehr als 8000 Euro Schadensersatz gefordert, weil ihr Sohn nicht im Rather Waldkindergarten aufgenommen worden war.
Mit der Summe sollten die Kosten gedeckt werden, die für die private Betreuung des Kindes in der Zwischenzeit angefallen sind.
Die Richter stellten klar, dass es keinen Anspruch für die Aufnahme des Jungen gibt. Selbst wenn eine Erzieherin der Mutter mündlich zugesagt habe, dass ihr Sohn einen Platz bekomme, sei das eine persönliche Erklärung, aber keine verbindliche Zusage.
Es sei zu keinem rechtsgültigen Vertragsabschluss gekommen. Außerdem habe der Waldkindergarten keine Monopol-Stellung, die eine Klage möglicherweise gerechtfertigt hätte. In Düsseldorf gebe es rund 200 verschiedene Einrichtungen für Kinder. Da sei es für die Psychotherapeutin ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, ihr Kind anderswo unterzubringen. Außerdem habe der Kindergarten einen Ermessensspielraum bei der Vergabe seiner Plätze.
Der Vorstand hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass im vergangenen Jahr nur ein Junge aufgenommen werden konnte. Und man habe sich für einen anderen Bewerber entschieden.