Düsseldorf Kantholz-Fall: Rechtsanwalt macht Druck

Im Oktober 2013 wurde Massimo L. getötet. Obwohl die Anklage seit mehr als einem Jahr fertig ist, gibt es immer noch keinen Termin für die Verhandlung vor dem Landgericht.

Düsseldorf. Am 3. Oktober 2013 wurde Massimo L. von einem damals 17-Jährigen erschlagen. Das ist unstrittig. Ob es sich um eine Straftat oder um Notwehr gehandelt hat, das muss die Justiz klären. Schon seit mehr als einem Jahr ist die Anklage der Staatsanwaltschaft fertig. Doch bis heute hat die zuständige Kammer des Landgerichts keinen Termin für die Verhandlung festgesetzt. Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der die Tochter des Tote als Nebenkläger vertritt, platzt nun der Kragen. Er hat einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt und will eine Entschädigung für seine Mandantin einklagen.

Foto: Judith Michaelis/Melanie Zanin

Wie Steffen erklärt, gebe es am Gericht offenbar große Vorbehalte gegen den Prozess. Er habe aber kein Verständnis für „Verweigerung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.“ Ohne das Engagement des Anwalts wäre der Fall ohnehin längst zu den Akten gelegt worden. Denn die Staatsanwaltschaft wollte zunächst keine Anklage gegen den Verdächtigen erheben.

Denn die Sachlage ist kompliziert. Massimo L. war in der Straßenbahn mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten. Das Trio war an der Haltestelle „An der Piwipp“ ausgestiegen. Der 17-Jährige hatte ein Kantholz mitgenommen, das angeblich in der Bahn herumgelegen hatte. Das spätere Opfer soll die Jugendlichen verfolgt und den Angeklagten sogar mit seinem Hosengürtel geschlagen haben. Der habe daraufhin einmal mit dem Kantholz zugeschlagen.

Das Problem: Bisher gibt es nur die Aussagen der drei Jugendlichen und der Lebensgefährtin von Massimo L., die aber nur wenig zum Tatablauf sagen konnte. Obwohl die Polizei intensiv nach Augenzeugen suchte, hat sich niemand gemeldet.

Nachdem die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben wollte, zog Steffen vor das Oberlandesgericht. Das hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden: Die Staatsanwaltschaft muss liefern. Die Anklage war im April 2015 fertig. Seitdem passierte nichts.

Zunächst hatte der Rechtsanwalt dann eine Verzögerungsrüge eingereicht. So könnte seine Mandantin jährlich 1200 Euro einklagen, wenn der Prozess weiterhin nicht stattfindet. Auch ein Beschwerdebrief an den Präsidenten des Landgerichts blieb erfolglos. Darum lehnt Steffen die Richterin wegen Befangenheit ab, weil sie sich „von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt“. Schließlich handele es sich um ein Verbrechen.