Düsseldorf Kita-Prozess: Rauswurf war rechtmäßig

Klage einer Mutter wurde abgewiesen.

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Düsseldorf. Der Rauswurf einer Zweijährigen aus einer privaten Kindertagesstätte war rechtens. Das entschied am Dienstag das Amtsgericht und wies die Klage einer Mutter ab, die Ersatz für 1850 Euro Verdienstausfall forderte, weil sie die Betreuung ihrer Tochter selbst übernehmen musste und zeitweise nicht arbeiten konnte.

Was im November vergangenen Jahres genau geschah, konnte in dem Zivilprozess nicht geklärt werden. Unstrittig ist, dass die Kita bei der Mutter angerufen hatte, weil das Kind sich mehrfach übergeben musste. Die Frau war nicht damit einverstanden, dass sie die Zweijährige abholen sollte.

Die Frau soll eine Kita-Mitarbeiterin unter anderem mit ausländerfeindlichen Sprüchen beschimpft haben. Das hatte die Mutter allerdings im Prozess vehement bestritten. Trotzdem wurde ihre Tochter aus der Einrichtung gewiesen.

Das Gericht stellte fest, dass der Kita keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden könne. In dem Prozess stand Aussage gegen Aussage. Eine Zeugin hatte das Gespräch zwar beobachtet, aber nichts gehört. Darum wurde die Klage abgewiesen.