Tödlicher Unfall auf Rheinkniebrücke Kraftfahrer raste in Ferrari: Bewährung nach Todes-Fahrt
Der 41-Jährige war nachts in einen Ferrari gerast. Er zahlt vier Jahre lang an den kleinen Sohn des Opfers.
Düsseldorf. Es waren ein paar Sekunden Unaufmerksamkeit, die das Leben von vielen Menschen veränderten. Am 16. Mai vor drei Jahren war Daniel G. mit seinem Kleintransporter viel zu schnell unterwegs. Er raste kurz hinter dem Rheinallee-Tunnel in einen schwarzen Ferrari, der nach einem Unfall liegen geblieben war. Der Fahrer, ein 38-jähriger Familienvater, war sofort tot. Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht den 41-Jährigen zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel G. grob fahrlässig gehandelt hat. Er war mit seinem Fiat-Kleintransporter laut Gutachter 110 km/h schnell, erlaubt sind an dieser Stelle nachts aber nur 60 Kilometer in der Stunde. Der 41-Jährige hatte ausgesagt, die Strecke zum ersten Mal gefahren zu sein. Erinnern konnte er sich nur noch an ein Tempo-80-Schild vor dem Rheinallee-Tunnel. Der Mann hatte eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein und sich bei der Familie entschuldigt.
Den quer stehenden Ferrari hat Daniel G. nach eigener Aussage nicht gesehen. Mehrere Zeugen hatten in dem Prozess bestätigt, dass sowohl das Licht als auch die Warnblinkanlage nicht funktionierten. Trotzdem sei der Sportwagen auf der beleuchteten Brücke gut sichtbar gewesen.
Der 38-Jährige, der hinter dem Ferrari gestanden hatte, war durch den Aufprall auf die Gegenfahrbahn geschleudert und von einem andere Pkw überrollt worden. Er hinterlässt einen heute vier Jahre alten Sohn.
Und vor allem an den dachte das Amtsgericht bei seinem Urteil. Denn wenn Daniel G. seine Stelle als Berufskraftfahrer verliert, kann er keinen Schadensersatz leisten. Darum wird ihm nur für zwei Monate der Führerschein entzogen. In dieser Zeit soll der 41-Jährige Urlaub nehmen. Dass er ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges sei, konnte die Richterin nicht feststellen. Denn seit dem Unfall vor fast drei Jahren habe sich der Angeklagte nichts mehr zuschulden kommen lassen.
Bewährungsauflage ist, dass Daniel G. vier Jahre lang jeden Monat 400 Euro an den Sohn des Opfers zahlt. Tut der 41-Jährige das nicht, könnte es sein, dass er die Haftstrafe von 18 Monaten doch absitzen muss.