Krahestraße: Nieder als Zeuge

Gericht: Eine frühere gute Freundin des Ex-Hausbesitzers soll beim ersten Prozess im Jahr 2001 unter Eid gelogen haben.

Düsseldorf. Zwölf Jahre ist es her, dass das Haus Krahestraße 8 bei einer Gasexplosion zusammenbrach und etliche Bewohner unter den Trümmern begrub. Sechs Menschen starben. Es folgten drei lange Mordprozesse gegen den Hausbesitzer Heinz Nieder (50). Der Dachdecker Udo Schmitz (52) war bereits im ersten Krahestraßenprozess im Jahr 2001 rechtskräftig wegen sechsfachen Mordes verurteilt worden. Das letzte Urteil gegen Nieder erging 2008, seit April 2009 sitzt er in lebenslanger Haft. Doch frühere Freunde der Täter müssen sich weiter der Justiz stellen.

Seit gestern steht eine frühere gute Freundin Nieders wegen Meineides vor Gericht. Als Zeugin im ersten Krahestraßenprozess hatte die Frau bestritten, das Tatwerkzeug - eine Rohrzange - beseitigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Etwa zwei Wochen nach der Explosion hatten Polizisten bei einer der zahlreichen Durchsuchungen von Nieders Haus diese Rohrzange, an der Spuren das Gashahns der Krahestraße 8 waren, gefunden.

Die Anklage stützt sich vor allem auf die Aussage von Schmitz’ Ex-Lebensgefährtin Vanessa J., die im ersten Krahestraßenprozess behauptet hatte, dass Nieder die Angeklagte mit der Beseitigung der Zange beauftragt habe. Diese Aussage hatte sie in den folgenden beiden Prozessen gegen Nieder allerdings nicht mehr wiederholt.

Die angeklagte 42-jährige Buchhalterin ließ durch ihren Anwalt mitteilen: "Ich habe keine Zange verschwinden lassen. Es ist zu keinem Zeitpunkt ein entsprechender Auftrag von Heinz Nieder ergangen."

Als einzige Zeugin am gestrigen Verhandlungstag sagte Nieders ehemalige Lebensgefährtin aus. Die 46-jährige Kauffrau ist seit 20Jahren mit der Angeklagten befreundet. Sie sagte: "Dieses Thema begleitet uns seit zwölf Jahren." Sie schilderte den Ablauf des Wochenendes nach der Explosion, an welchem angeblich der Auftrag an die Angeklagte ergangen sein soll. "Von einer Zange war nie eine Rede. Dieses Thema kam erst zwei Wochen später bei der Hausdurchsuchung zur Sprache." Außerdem sei Nieder an diesem Wochenende so aufgelöst gewesen, dass er gar nicht in der Verfassung war, einen solchen Auftrag zu erteilen.

In welcher Verfassung sich der ehemalige Hausbesitzer befand, wird er morgen dem Richter selbst erzählen. Dann sind Nieder und Schmitz als Zeugen geladen.