Kranke Nachbarin (55) vergewaltigt — Haft

Angeklagter (42) aus Flingern sagte seinem Opfer, er „stehe auf ältere Frauen“.

Düsseldorf. Für drei Jahre und sechs Monate muss ein 42-jähriger Arbeitsloser aus Flingern ins Gefängnis, weil er eine Nachbarin (55), die auf einen Rollator angewiesen ist, in deren Wohnung vergewaltigt hat. So lautet das Urteil des Amtsgerichts. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Die Richter werteten jedoch die Angaben des Opfers als wahr. Laut Anklage hatte die 55-Jährige den kräftigen Mann zur Krimizeit an einem Sonntagabend im August 2012 in ihre Wohnung gelassen, als er klingelte. Die mehrfach erkrankte Frau habe ihn aus der Nachbarschaft gekannt. „Sie glaubte wohl, er wollte wieder etwas erzählen, über seine Frau oder die Familie“, erläuterte eine Psychologin dem Gericht.

Laut Staatsanwaltschaft wurde der 42-Jährige auf dem Sofa zudringlich und griff der Frau unter ihr T-Shirt. Dabei habe er bekannt, er „stehe auf Ältere“. Sie solle ihm möglichst weitere Frauen nennen, die an ihm interessiert sein könnten. Dann soll er sie trotz Gegenwehr geküsst und ins Schlafzimmer gedrängt haben. Dort habe er sie auf dem Bett zum Sex genötigt.

Laut Zeugen aus Familie und Freundeskreis hatte die 55-Jährige sogar zuerst von einer Anzeige abgesehen — aus Angst, man würde ihr nicht glauben. Die Polizei rief sie zwei später Tage dennoch. Da stand er erneut vor ihrer Tür.

Die 55-Jährige sagte zu ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Die Psychologin erläuterte: „Nach der Tat hat sie sich erbrochen und dann geduscht. Sie hat geputzt und die Räume desinfiziert.“ In ihrem Bett könne die Frau dennoch bis heute nicht mehr schlafen.

Die genannte Strafe entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.