Düsseldorfer Landgericht Krebsgeschwür Katar: Zwanziger gewinnt
Klage des Fußball-Verbandes gegen den Ex-DFB-Präsidenten wurde abgewiesen.
Düsseldorf. Einen klaren Punktsieg gab es am Dienstag für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger vor dem Düsseldorfer Landgericht. Die sechste Zivilkammer wies die Klage des Fußballverbandes von Katar gegen den 70-Jährigen ab. Zwanziger darf weiter behaupten, dass „Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs“ sei.
Wie der Vorsitzende Richter Joachim Matz erklärte, sei das Wort „Krebsgeschwür“ zwar eine Beleidigung. Doch die Aussage sei durch das grundsätzliche Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Zwanziger habe die Aussage getätigt, als die öffentliche Debatte um die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft an das Emirat in vollem Gang war.
Die Gegenseite hatte kritisiert, dass der Ex-DFB-Chef mit dem umstrittenen Interview im Hessischen Rundfunk möglicherweise von eigenem Fehlverhalten bei der Vergabe der WM nach Deutschland ablenken wollte. Dafür spricht aber nach Auffassung des Gerichtes nichts. Der Vergleich mit einem Krebsgeschwür sei auch „keine Schmähkritik“. Denn es sei nicht darum gegangen, den Fußballverband Katars zu diffamieren. Stattdessen ging es um die Rechtmäßigkeit und Überprüfung der Vergabeentscheidung zur WM 2022.
Zur Urteilsverkündung erschienen am Dienstag weder Theodor Zwanziger noch die Scheichs aus Katar. Schon in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter durchblicken lassen, wie die Entscheidung wohl aussehen wird. Wenige Stunden nach der Klageabweisung kündigte die Anwaltskanzlei Bub, Gauweiler & Partner Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Sie vertritt den Fußballverband in dieser Angelegenheit.