Galerie Beck und Eggeling eröffnet in Wien

Die Düsseldorfer umgehen mit ihrer Zweigstelle das deutsche Kulturgutschutz-Gesetz.

Foto: Dannenmann

Düsseldorf. Ute Eggeling und Michael Beck betreiben seit 16 Jahren nicht nur eine der führenden Galerien in Düsseldorf. Sie sind eine der wenigen, deren Sammler auch im europäischen Ausland, den USA und Asien beheimatet sind — und damit von dem im Juli vom Bundestag verabschiedeten Kulturgutschutz-Gesetz betroffen. Demnach haben künftig deutsche Beamte die Möglichkeit zu sagen, welches Bild von Nolde oder Picasso zum deutschen Kulturgut gehört und nicht exportiert werden.

Dieses umstrittene Gesetz, gegen das Gerhard Richter und Georg Baselitz lautstark protestierten, hat zur Folge: Beck und Eggeling mit Stammsitz in der Carlstadt eröffnen Samstag eine Dependance in Wien. Im vierten Bezirk, nicht weit vom Naschmarkt entfernt, im Schleifmühlgasse-Viertel, das wegen seiner Vielzahl von Szenelokalen und Galerien zu den attraktivsten Vierteln der Donau-Metropole zählt.

„Privat soll es sein, eine Salon-Galerie, in der wir Abendessen für Sammler geben, Debatten über Kunst und Kunstmarkt und zwei Ausstellungen pro Jahr organisieren, natürlich mit unseren Künstlern“, erklärt Michael Beck. Er hofft darauf, dass hier seine Kunden aus fernen Landen bald Termine vereinbaren. Mit ihm, seiner Geschäftspartnerin Ute Eggeling oder mit Kathrina Husslein, die die Zweigstelle leiten wird. Letztere ist die Tochter der einflussreichen Wiener Museums-Chefin Agnes Husslein, die derzeit noch das Belvedere-Museum im barocken Prachtschloss leitet.

Auf 170 Quadratmetern präsentieren Beck & Eggeling ihre erste Schau mit Exponaten Heinz Mack. „Wir freuen uns und sind gespannt, wie Macks Reliefs und Bilder hier ankommen“, sagen die beiden. Denn zur Vernissage Samstagmittag, haben sich 150 Sammler aus Monte Carlo, England, Italien, Österreich und Deutschland angemeldet. Unter den Gästen Düsseldorfer wie Robert Fleck von der Kunstakademie, Heinz Mack und langjährige Galerie-Kunden.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, die hohen Kosten für eine zweite Galerie zu stemmen, seien die Wettbewerbsnachteile auch steuerlicher Art in Deutschland. Das größte Hindernis für Handel weltweit sei aber das Gesetz zum Kulturgutschutz. Im Extremfall bedeute das: Wenn der Bürger nicht freiwillig über seine Kunstwerke Auskunft erteilt, dürfen demnächst Beamte an die Türe klopfen und sagen, wer schützenswertes, deutsches Kulturgut an den Wänden hängen hat, wer sie verkaufen darf oder wer nicht. Das gelte selbst für den Verkauf in EU-Länder. Beck: „Damit werden Bürgerrechte empfindlich eingeschränkt.“ Umstritten ist das Gesetz; die Ausführung wurde den Bundesländern übertragen. Bis heute sei in NRW unklar, wer zur Kommission des Kulturministeriums gehört, die über deutsche Kulturgüter entscheidet.