Kunst-Betrug, Kondome und Pinkeln im Stehen

Helge Achenbach machte der Justiz jede Menge Arbeit. Kurioses sorgte weltweit für Aufsehen.

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Düsseldorf. Kaum jemand hat die Justiz in diesem Jahr so intensiv beschäftigt wie Kunstberater Helge Achenbach. Immerhin auf zwei Landgerichte verteilt, denn der strafrechtliche Teil fand in Essen statt, die Zivilverfahren wurden in Düsseldorf verhandelt.

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Im März wurde Achenbach wegen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er mehrere solvente Kunden beim Verkauf von Kunst und Oldtimern über den Leisten gezogen hat. Hauptgeschädigte waren die Aldi-Erben, die den Düsseldorfer auch auf rund 20 Millionen Euro Schadensersatz verklagten. Inzwischen haben sich die beiden Parteien vor dem Oberlandesgericht auf einen Vergleich geeinigt.

Gegen das Urteil des Strafgerichtes hat Achenbach Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, über die noch nicht entschieden worden ist. Ehefrau Dorothee Achenbach hat ihre Erlebnisse literarisch verarbeitet. Gegen ihr Buch „Meine Wäsche kennt jetzt jeder“ will Albrecht-Witwe Babette vorgehen, weil sie sich darin verunglimpft fühlt.

Bis in die internationale Presse schaffte es ein Prozess, der mit Düsseldorf eigentlich wenig zu tun hatte. Außer, dass die Verhandlung hier stattfand. Eine Berliner Firma hatte damit geworben, dass man mit sieben Kondomen 21 Orgasmen genießen könne — man hatte einfach die möglichen Höhepunkte von Mann und Frau hochgerechnet.

Dagegen hatte ein Kölner Konkurrent geklagt — mit Erfolg. Denn die Richterin stellte fest, dass es sich um eine irreführende Werbung handelt. Außerdem könnten vor allem junge Leute dazu animiert werden, Kondome mehrfach zu benutzen. Das sah auch das Gericht so.

Vor allem die englische Presse erfreute sich an einem Prozess über das Pinkeln im Stehen. Eine Eigentümergemeinschaft hatte einen Ex-Mieter verklagt, weil der teure Marmorboden im Badezimmer durch Urinspritzer Schaden genommen hatte. Doch das Landgericht fällte ein „Männer-Urteil“: Das Pinkeln im Stehen sei „keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache“. Die Klage wurde abgewiesen.

Ganz und gar nicht spaßig dagegen: Drei Jahre nach dem Fund einer fast verwesten Männer-Leiche im Eller Schlosspark musste sich der Täter vor dem Landgericht verantworten. Am Ende wurde der 43-jährige Russe zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt, weil er seinen 33-jährigen Landsmann umgebracht hatte. Einbezogen in die Strafe wurde die Messer-Attacke auf ein Makler-Ehepaar in Benrath, für das der Angeklagte schon verurteilt worden war.

Dreimal in der Woche verhandelt wird im Rotlicht-Prozess um die Bordelle an der Rethel- und der Worringer Straße. Ob dort tatsächlich Freier mit Drogen, Alkohol und Medikamenten betäubt und dann abgezockt wurden, wird wohl noch lange nicht feststehen. Das Verfahren ist jetzt bereits bis in den September nächsten Jahres terminiert. Allerdings ist die Zahl der Angeklagten inzwischen auf drei geschrumpft, die anderen Verfahren wurden abgetrennt. Der Hauptverdächtige Thomas M. sitzt immer noch in Haft.