Lärmschutz braucht auch mal Langmut
kommentar Pochen auf Ruhe beißt sich mit rheinischer Lebensart
Düsseldorf. Etiketten wie diese kennt jeder: Düsseldorf, die Karnevalshochburg, rheinischer Frohsinn, die fünfte Jahreszeit, in der so manche Regeln außer Kraft gesetzt werden. Wenn aber wegen einer Sitzung in Oberkassel um halb neun zum ersten Mal das Ordnungsamt gerufen wird, wie weit her ist es dann eigentlich mit dem rheinischen Frohsinn? Oder ist das alles nur Klischee?
Das Ordnungsamt hat sicher Recht, wenn es auf bestehende Gesetze verweist. Der Lärmschutz ist in Deutschland klar geregelt, zu Auslegungen dieser Vorgaben haben sich schon x-mal Richter den Kopf zerbrochen. Der Spielraum für das Amt ist gering.
Allerdings zeichnet Ordnungsamtsleiter Michael Zimmermann ein anderes Bild. Er berichtet von sehr wenigen Karnevalseinsätzen seiner Mitarbeiter, bei solchen Veranstaltungen sei die Toleranz doch etwas höher. Er hat allerdings nach eigener Aussage auch keine Kenntnis von den beiden geschilderten Fällen in Wersten und Angermund.
Etwa 3000 bis 4000 Mal wird das Ordnungsamt jährlich wegen Ruhestörungen gerufen, ein warmer Sommer lässt die Zahlen steigen. Zimmermann spürt aber auch einen langfristigen Anstieg der Beschwerden und nennt dafür verschiedene Gründe, unter anderem ein zunehmendes Ruhebedürfnis.
Die Frage ist aber, ob diese Einstellung mit dem Leben in einer Großstadt vereinbar ist. Genauso wenig wie es geräuschfreie Straßenbahnen gibt, gibt es leise Rockkonzerte oder Karnevalsveranstaltungen. Rücksicht muss immer von beiden Seiten kommen, sonst würden sich zu oft einfach die Lauten durchsetzen. Wenn aber einmal im Jahr am Belsenplatz Karneval gefeiert wird, ist es doch zumutbar, etwas närrischen Frohsinn zu ertragen, auch wenn man selber kein Jeck ist — zumal vor 21 Uhr. Lärmschutz braucht manchmal auch etwas Langmut.