Düsseldorf Lamborghini-Verkäufer wehrt sich erfolglos gegen Kündigung

Autohaus hatte den 42-Jährigen fristlos entlassen — nach einer Verfolgungsjagd ohne Fahrerlaubnis und mit 1,2 Promille Alkohol im Blut.

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Düsseldorf. Er sagt, er habe einen Dieb verfolgt. Als „Lamborghini-Micha“ ist der Autoverkäufer in der Sportwagen-Szene bekannt. „Ich liebe meinen Job. Und die Kunden lieben mich“, sagt der 42-Jährige. Doch seine Karriere endet in der Nacht vom 17. auf den 18. März — auf der Rückbank eines Polizeiwagens. Der Mann hatte sich eine Verfolgungsjagd durch die Innenstadt geliefert, war ohne gültige Fahrerlaubnis und mit 1,2 Promille im Blut auf einem in Deutschland nicht zugelassenen 211 PS starken Quad über mehrere rote Ampeln gerauscht. Sein Arbeitgeber, ein großes Düsseldorfer Autohaus, kündigte ihm fristlos. Es sah den Ruf des Unternehmens und dessen Vermögenswerte gefährdet. Das Arbeitsgericht entschied nun: Die fristlose Kündigung ist wirksam.

Beim Lamborghini-Treffen im Hafen wurde am 17. März gefeiert, getrunken, über Luxusautos gefachsimpelt. Als der Autoverkäufer angetrunken den Heimweg antreten wollte, bat er seine Freundin, seinen privaten „Lambo“ aus der Garage zu holen. 400 000 D-Mark hatte er einst dafür hingeblättert. „Heute ist er sogar noch mehr wert“, sagt er.

Die Freundin fuhr den Wagen aus der Halle und ließ ihn wie so häufig einige Minuten mit laufenden Motor stehen. „Der braucht, bis er warm wird“, so die Erklärung des Verkäufers.

„Doch dann hörte ich, wie der Motor aufheulte. Und ich sah, wie jemand vom Hof fuhr“, sagt er. Laut eigener Aussage schwang er sich auf sein Quad, das fahrbereit in seiner Garage stand, und nahm die Verfolgung auf. „Das ist von Null auf 200 in 5,4 Sekunden und damit doppelt so schnell wie der Lambo“, sagt er. „Das war dumm von mir, ohne Fahrerlaubnis loszufahren. Aber ich wollte mein Eigentum schützen und habe nicht nachgedacht.“

Kurz nach dem Vorfall bekam der Autoverkäufer die fristlose Kündigung, wollte sie aber nicht akzeptieren. „Die haben sich nicht mal meine Version angehört. Sie haben Gerüchten geglaubt, nach denen ich mir ein Rennen mit einem Freund geliefert habe“, sagt er.

Doch das Gericht entschied letztlich für den Arbeitgeber: Bei seiner Entscheidung berücksichtigte es auch den Umstand, dass der Autoverkäufer nach einem Unfall mit Totalschaden 2014 bereits abgemahnt worden war.